Frage an Eva Högl von Daniel R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Högl,
folgender Auszug aus dem Koalitionsvertrag stört mich besonders.
Kapitel 8 Arbeitsweise der Koalition
Kooperation der Fraktionen
"Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind. Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen."
Mal abgesehen davon, dass der überall herrschende Fraktionszwang schon unerhört ist, so wird hier ganz eindeutig sogar der Koalitionszwang festgelegt, schwarz auf weiß. Soweit ich informiert bin, verstößt dies doch auch gegen das Grundgesetz, nicht wahr?
Sie wurden von Ihren Wählern gewählt, damit Sie diese nach bestem Wissen und Gewissen vertreten. So aber bleibt zu befürchten, dass Sie häufig entgegen des Wählerwillen abstimmen werden müssen, um dem Koalitionszwang gerecht zu werden.
Wie können Sie das verantworten?
Sehr geehrter Herr Rotner,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zum Koalitionsvertrag.
Nach Artikel 38 des Grundgesetzes sind Abgeordnete „[…] Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Selbstverständlich bleibt dieser Artikel von den Bestimmungen des Koalitionsvertrags unberührt.
Bei der von Ihnen erwähnten Passage handelt es sich um eine Festlegung, die bei der Vereinbarung von Koalitionen üblich ist. Sie ergibt sich aus dem Wesen von Koalitionsregierungen, da diese auf eine funktionierende und verlässliche Zusammenarbeit der koalierenden Fraktionen angewiesen sind. Die Entscheidung jeder einzelnen Abgeordneten bei jedem einzelnen Thema und jeder Abstimmung bewegt sich in diesem Spannungsfeld. Ich kann das gut verantworten und werde damit verantwortlich umgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl, MdB