Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Steffen R. •

Frage an Eva Högl von Steffen R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Högl,

die SPD hat im Mai im Bundesrat der neuen Fassung des Telekommunikationsgesetzes zugestimmt. Danach erhalten Polizei, BKA, die Geheimdienste und der Zoll schon bei geringsten Anlässen, also ohne konkreten Verdacht auf eine bzw. ohne Vorliegen einer Straftat Zugang zu sämtlichen, den jeweiligen Bürger betreffenden Kommunikationsgeräten wie Computer, Telefon, Smartfone/Handy samt den zugehörigen Mailadressen, Passwörtern, PINS und PUKS - und das bis auf eine Ausnahme ohne richterlichen Beschluss.

Dazu meine Fragen:

1. Diese Praxis ist im Kern nichts anderes als das, was die NSA macht - wie erklären sie das?

2. Was konkret (!) verspricht sich der Staat durch dieses massive Herabsetzen der Eingriffsschwelle des Staates? - Schliesslich handelt es sich nicht um Straftaten.

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reimann,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Inneres und Justiz.

Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Januar 2012 (BVerfG, 1 BvR 1299/05 vom 24.1.2012) war die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nötig geworden. Das Gericht hatte die Bestandsdatenauskunft grundsätzlich für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, dem Gesetzgeber aber in zwei Punkten aufgegeben, bis spätestens zum 30. Juni 2013 eine Neuregelung zu erlassen. Eine Neuregelung der Bestandsdatenauskunft war daher zwingend erforderlich.

Die Bestandsdatenauskunft regelt, dass Telekommunikationsanbieter den zuständigen Stellen Auskunft zu den bei ihnen gespeicherten Kundendaten geben müssen, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist. Die Behörden erhalten in keinem Fall aber Informationen über konkrete Verbindungsdaten (also Verkehrsdaten im Gegensatz zu Bestandsdaten), d.h. wer wann mit wem telefoniert hat oder wo sich ein Handy zu einer bestimmten Zeit befunden hat. Eine Überwachung und Ausspähung von Telekommunikation, wie sie beim NSA-Skandal im Raum steht, ist es also gerade nicht. Die Anwendungserfordernisse reichen von der Aufklärung von Kinderpornographie im Internet bis zur Ermittlung des Telefonanschlussinhabers zur Rettung bei angekündigtem Suizid. Deshalb ist die Bestandsdatenauskunft nötig. Diese Einschätzung teilt explizit auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in seiner Stellungnahme in der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 11. März 2013: „Dabei bin ich mir der grundsätzlichen Notwendigkeit der Bestandsdatenauskunft als Mittel einer effektiven Strafverfolgung durchaus bewusst“.

Der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition (BT-Drs.17/12034) adressierte ganz eng nur die Korrekturanforderungen des Verfassungsgerichts. Man plante eine Minimalumsetzung dessen, was man gerade noch für verfassungsrechtlich vertretbar hielt. Das ging uns nicht weit genug. Wir haben nachträglich das rechtstaatliche Fundament unter den Rohbau des Koalitionsentwurfs zur Bestandsdatenauskunft gegossen. Durch den von unserer Fraktion maßgeblich mitverantworteten Änderungsantrag wurde der Anwendungsbereich der Bestandsdatenauskunft insgesamt klarer gefasst. In den bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen gibt es jetzt bei Auskünften über dynamische IP-Adressen und über Zugangssicherungscodes Benachrichtigungspflichten, bei heimlichen Auskünften auf Zugangssicherungscodes zusätzlich einen Richtervorbehalt bzw. eine Befassung der G10-Kommission. Vor allem durch die jetzt aufgenommenen Benachrichtigungspflichten haben Betroffene jetzt die Gewähr, gegen ihre Ansicht nach rechtswidrige Auskünfte effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.

Effektiver Grundrechteschutz ist mir und der SPD besonders wichtig – und das nicht nur im Wahlkampf. Ich würde mich über Ihre Unterstützung daher sehr freuen, wenn Sie am 22. September mit Ihrer Erststimme Eva Högl und Ihrer Zweitstimme SPD wählen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Eva Högl