Frage an Eva Högl von Wilfried S. bezüglich Soziale Sicherung
RTL - "Team Wallraff", Beitrag vom 18. Juni 2013
Das, was die EXTRA-Redaktion des RTL(!) gestern per investigativem Journalismus der Nation vor Augen geführt hat, müßte doch eigentlich auch jene Abgeordneten der SPD erreichen, die seinerzeit mit den Alpha-Genossen Clement und Co. der Leiharbeit das Wort gesprochen und ihr den Weg geebnet haben, ist mir gestern Abend beim Zuschauen durch den Kopf gegangen, sehr geehrte Frau Dr. Högl.
Heute frage ich Sie, als Abgeordnete vor Ort was das Waldorf Astoria Berlin betrifft, ob sich innerhalb Ihrer Gremien zum Thema Leiharbeit bereits eine Meinung, wenn nicht gar ein Plan herausgebildet hat
Sehr geehrter Herr Steinicke,
vielen Dank für Ihre Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de. Leider kann ich zu den von Ihnen angesprochenen Fernsehbericht keine Stellung beziehen, da ich ihn nicht gesehen habe. Dennoch möchte ich Ihnen gerne die Position der SPD zum Thema Leiharbeit darlegen.
Es ist richtig, dass die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 zu einer Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse geführt haben. Diese negative Auswirkung muss dringend korrigiert werden, denn Leiharbeit ist mittlerweile weniger ein Instrument der Flexibilität in Zeiten wirtschaftlich guter Zeiten als ein Mittel der Lohndrückerei. Diese Auffassung teilt die gesamte SPD-Bundestagsfraktion. Deswegen hat sie bereits mehrere Anträge im Deutschen Bundestag eingebracht, um Leiharbeit stärker zu regulieren und den Missbrauch von Leiharbeit zu verhindern (u.a. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/041/1704189.pdf , http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/052/1705253.pdf ).
Die SPD fordert allen vor Grundsätze, die gesetzgeberisch umgesetzt werden müssen:
• „Equal Pay“: Leiharbeitnehmerinnen –und nehmer müssen das gleiche verdienen wie ihre Stammarbeitskolleginnen –und kollegen. Lohndumping durch Leiharbeit muss verhindert werden;
• Mehr Mitbestimmungsrechte: Betriebsräte in Entleihbetrieben müssen für in ihrem Betrieb eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen –und nehmer mehr Mitbestimmungsrechte erhalten, z.B. bezüglich der Einsatzart -und dauer;
• Keine Verträge von Fall zu Fall: Arbeitsverträge dürfen nicht für die Dauer eines Einsatzes im Entleihbetrieb befristet werden. Der/die Leiharbeitnehmer-/in muss auch in Zeiten ohne Arbeitseinsatz weiter im Arbeitsverhältnis stehen und entlohnt werden;
• Ein Platz, ein Jahr: Leiharbeitseinsätze sind nach einem Jahr zu beenden. Sofern der Arbeitskraftbedarf im Entleihbetrieb über ein Jahr andauert, ist eine Festanstellung angemessen.
Auf Druck der SPD wurde bereits ein längst überfälliger Mindestlohn für die Leiharbeit eingeführt. Wie Sie wissen, hat die SPD momentan jedoch nicht die notwendige Mehrheit im Deutschen Bundestag, um auch ihre weiteren Vorhaben umzusetzen. Wenn Sie ebenfalls Leiharbeit stärker regulieren und ihren Missbrauch effektiv verhindern möchten, wählen Sie daher bei der diesjährigen Bundestagswahl am 22. September mit Ihrer Erststimme Eva Högl und Ihrer Zweitstimme SPD.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl, MdB