Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eva Högl zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Jan W. •

Frage an Eva Högl von Jan W. bezüglich Frauen

Sehr geehrte Frau Dr. Högl,

mit Interesse habe ich im Plenarprotokoll 17/234 des Deutschen Bundestages soeben ihre Rede für eine Frauenquote in deutschen Aktienunternehmen (so verstand ich sie) gelesen. Ich finde es Ehrenwert, dass Sie sich für die Gleichberechtigung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen.

Im Gespräch mit Freunden bin ich auf den Gedanken gekommen, dass eine Frauenquote eher nicht als nachhaltige Variante eines gleichberechtigten Handelns gesehen werden kann. Momentan ist dies noch nicht relevant, wenn aber Gesetze und Regelungen des deutschen Bundestages für große Zeiträume gelten sollen, halte ich es für angebracht, eine Geschlechter- oder Gleichberechtigungsquote (z.B. 30% jedes einzelnen Geschlechtes) zu forcieren.

Halten Sie ein solches Vorgehen für sinnvoll und Vertretbar, ist derGesetzesentwurf für Sie eher der erste Schritt in eine gleich berechtigte Gesellschaft oder halten Sie es für primär relevant, dass eine Frauenquote eingerichtet wird?

Ich freue mich über eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Jan Wieland

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wieland,

haben Sie Dank für Ihre Mail vom 23. April 2013, in der Sie Bezug auf meine Plenarrede zur Einführung einer Quote in den Führungsgremien börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen nehmen.

Ich freue mich, dass Sie sich ebenfalls für eine Geschlechterquote aussprechen. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, stören Sie sich am Begriff der „Frauen“-Quote. In der Tat ist dies vorwiegend ein umgangssprachlicher und von den Medien geprägter Begriff, da es derzeit den Gegebenheiten entspricht, dass das weibliche Geschlecht in den entsprechenden Gremien unterrepräsentiert ist und eine Quote den Anteil von Frauen in den Gremien erhöhen würde.

In dem Gesetzentwurf, den die SPD-Bundestagsfraktion unter meiner Federführung erarbeitet und in den Bundestag eingebracht hat, ist – genau aus den von Ihnen genannten Gründen – eine geschlechtsneutrale Formulierung enthalten, indem von einer „Geschlechterquote für das unterrepräsentierte Geschlecht“ die Rede ist. Damit würde vom Gesetzestext für den Fall, dass Männer in den Führungsgremien unterrepräsentiert sind, die Quotenregelung für Männer gelten.

Gleiches gilt übrigens auch auf europäischer Ebene: Der entsprechende Richtlinienentwurf, der von der EU-Kommission vorgelegt und aktuell im Europäischen Parlament verhandelt wird, verwendet ebenfalls den Begriff der Geschlechterquote.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Wenn Sie Lust haben, können Sie mich gerne bei einem meiner Termine im Wahlkreis treffen, damit wir uns persönlich austauschen können. Bei Interesse nehme ich Sie gerne in meinen Newsletter-Verteiler auf.

Mit besten Grüßen

Ihre
Eva Högl