Frage an Eva Högl von Rebecca B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Högl,
"Auch die Gebühren werden in diesem Gesetz geregelt. Es wird der Verwaltung ermöglicht, eine Gebühr zu erheben. Genaueres zu den Gebühren finden Sie unter § 31 des PAuswG. "Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren und Auslagen zu erheben."
Da haben Sie recht. Aber darin sehe ich keinen Sinn. Denn eine von Außen gebrachte Forderung an die Bürger müßten die Kosten durch den Forderer, also in dem Fall die Verwaltung, selbst tragen.
Wenn ich z.B. Fernsehen will muss ich selbst die Gebühren tragen, weil ich die Forderung stelle, Fernsehen zu sehen.
Mit welcher Logik verlangt nun der Staat oder die Verwaltung Geld für den Personalausweis ?
Mit freundlichen Grüßen,
Rebecca Bock
Sehr geehrte Frau Bock,
vielen Dank für Ihre erneute Anfrage über das Internetportal abgeordnetenwatch.de zu anfallenden Gebühren bei der Ausstellung des Personalausweises.
Ich kann Ihre Argumentation sehr gut nachvollziehen und würde sie auch unterstützen, wenn die Erstellung des Personalausweises ein Selbstzweck wäre, das also Geld nur den staatlichen Behörden zugutekommen würde und die Bürgerinnen und Bürgern lediglich Kosten jedoch keinen Nutzen tragen würden. Dem ist aber nicht so. Der Personalausweis und die damit einhergehende Feststellung der Identität ist in unzähligen Situationen ein notwendiges Mittel für andere Zwecke, was den Bürgerinnen und Bürgern direkt zugutekommt. Sei es nun beim Kauf von alkoholhaltigen Getränken, dem Eröffnen eines Bankkontos, beim Reisen mit dem Flugzeug oder auch bei Fragen der Sicherheit z.B. polizeilichen Ermittlungen oder Kontrollen - in all diesen Fällen profitieren die Bürgerinnen und Bürger von einem Personalausweis, der ihr Leben erleichtert und sicherer macht. Daher finde ich die Erhebung einer Gebühr zu Erstellung des Personalausweises legitim.
Sicherlich könnte dagegen argumentiert werden, dass es sich bei der Erstellung um eine staatliche Leistung handelt und diese im Gegensatz zu (privat-)wirtschaftlichen Leistungen kostenfrei sein sollte, da der Staat den Bürgerinnen und Bürgern dient. Doch auch der Staat und seine Behörden, Ämter, Verwaltungen sowie zahlreichen Beschäftigten müssen finanziert werden. Steuerliche Mittel reichen dafür leider nicht immer aus. Daher ist es in Einzelfällen bei gewissen Leistungen nötig, eine zusätzliche Gebühr hierfür zu erheben. Man darf in diesem Zusammenhang aber nicht vergessen, dass es auch unzählige staatliche Leistungen ohne zusätzliche Gebühren gibt. Diese sind jedoch oftmals so alltäglich, dass sie in Vergessenheit geraten, wie z.B. die Nutzung von staatlicher Infrastruktur (Straßen, Gehwege).
Ich hoffe, mit meinen Ausführungen nun zu Ihrer Zufriedenheit geantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl, MdB