Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Rebecca B. •

Frage an Eva Högl von Rebecca B. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrte Frau Dr. Eva Högl,

lt. verschiedener Gesetzte bin ich verpflichtet, im Besitz eines Personalausweis zu sein.

Da dies aber eine Verpflichtung ist, die von außen an mich gestellt wird, ist mir unverständlich, warum ich für die Erstellung eines Personalausweises Bearbeitungsgebühren zahlen muss.

Mit welchem Recht wird diese Verpflichtung der Verwaltung, bzw. der Bundesrepublik Deutschland auf mich abgewälzt und warum ?

Mit freundlichen Grüßen,

Rebecca Bock

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bock,

vielen Dank für Ihre Mail über das Portal abgeordnetenwatch.de.
Sie haben Recht! Jede und jeder Deutsche ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, nicht aber, ihn ständig bei sich zu führen.
Die Rechtsgrundlage dafür finden Sie im Personalausweisgesetz. § 1 lautet: "Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen sich überwiegend in Deutschland aufhalten."
Auch die Gebühren werden in diesem Gesetz geregelt. Es wird der Verwaltung ermöglicht, eine Gebühr zu erheben. Genaueres zu den Gebühren finden Sie unter § 31 des PAuswG. "Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und nach den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsvorschriften sind zur Deckung des Verwaltungsaufwandes Gebühren und Auslagen zu erheben."
Ich kann in der Erhebung von Gebühren keinen Verstoß gegen bestehendes Recht erkennen. Im Gegenteil. Diese Gesetze regeln klar, wofür und in welchem Umfang Verwaltungen Gebühren erheben können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Eva Högl