Frage an Eva Högl von Dominik W. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Dr. Högl,
der wirklich schreckliche Anschlag in Norwegen hat merkwürdigerweise hierzulande dazu geführt, dass erneut eine Verschäfung der Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung gefordert wird. Meines Wissens soll es hierzu eine Abstimmung nach der Sommerpause geben. Wie ist hierzu ihr Standpunkt?
Mit besten Grüße,
D.Walther
Sehr geehrter Herr Walther,
herzlichen Dank für Ihre Frage vom 26. Juli zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits im Frühjahr ihre Vorstellungen zur Neugestaltung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie 2006/24/EG vorgelegt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist in dieser Frage nach wie vor heillos zerstritten. Eine Einigung bzw. ein konstruktiver Vorschlag ist nicht in Sicht.
Bei der Speicherfrist sind wir unterhalb der sechsmonatigen Mindestspeicherfrist der EU-Richtlinie geblieben und wollen die Nutzung der Daten auf schwerste Straftaten beschränken. Das vom Bundesjustizministerium favorisierte Quick Freeze, also das Einfrieren von bei den Providern vorhandenen Daten bei Verdacht auf Vorliegen einer Straftat, lehnen wir jedoch ab. Der Vorschlag des BMJ ist zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung nicht geeignet.
Das Eckpunktepapier der SPD-Bundestagfraktion finden Sie hier: http://blog.eva-hoegl.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/03/TP-Mindestdatenspeicherung-Stand-24.03.2011-endg.pdf .
Den ergänzenden Vorschlag der SPD aus der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft können Sie hier einsehen: http://www.bundestag.de/internetenquete/dokumentation/2010/Sitzungen/20110704/A-Drs__17_24_033__Vorratsdatenspeicherung-SPD-Fraktion1.pdf .
Die Kleine Anfrage von uns an die Bundesregierung zum Sachstand der Vorratsdatenspeicherung befindet sich hier: http://dip.bundestag.de/btd/17/065/1706594.pdf .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Eva Högl