Frage an Eva Högl von Ute S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte/r Frau Högl,
die Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur hat mich schockiert. Darin sehe ich einen Angriff auf die Demokratie und die unabhängige und kritische Berichterstattung. Parteipolitiker haben auf diese Weise massiv in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Grundfeste der Pressefreiheit eingegriffen.
Ich möchte Ihre Position dazu wissen und ich bitte Sie, setzen Sie sich im Bundestag für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein.
Mit freundlichen Grüßen
U. Sprenger
Sehr geehrte Frau Sprenger,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch. Sie steht im Zusammenhang mit der Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates vom 27. November 2009, den Vertrag des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender entgegen eines Vorschlages des ZDF-Intendanten nicht zu verlängern.
Ich teile Ihre Auffassung, dass es sich hierbei um einen gravierenden Vorgang handelt, der einen schweren Schaden für den unabhängigen Journalismus und die Rundfunkfreiheit bedeutet. Nach weitgehend übereinstimmender Einschätzung in den Medien hat die unionsorientierte Seite des Verwaltungsrates, organisiert vom Ministerpräsidenten Roland Koch, die erforderliche qualifizierte Mehrheit aus rein parteipolitischen Gründen verweigert.
Die SPD hatte den Vorschlag für die erneute Berufung von Nikolaus Brender unabhängig von dessen politischer Zuordnung unterstützt und eindringlich an die Mitglieder des ZDF-Verwaltungsrat appelliert, sich nicht für eine Verletzung der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit zur Verfügung zu stellen. Diesem Appell sind die unionsorientierten Mitglieder des Verwaltungsrates mehrheitlich leider nicht gefolgt.
Die SPD in Bund und in den Ländern hat von Anfang an deutlich gemacht, dass der Vorgang Konsequenzen haben muss und wir hierüber sorgfältig beraten werden, auch mit den Betroffenen aus den Ländern und dem ZDF. Dabei kommen aus Sicht der SPD sowohl rechtliche Schritte als auch Änderungen im ZDF-Staatsvertrag in Betracht.
Mit ihrer Initiative vom 04. Dezember 2009 haben Kurt Beck und vier weitere SPD-Länderchefs konkrete Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag vorgelegt. Diese Vorschläge werden von der SPD unterstützt und in den Medien sowie seitens zahlreicher Staats- und Verfassungsrechtler begrüßt.
Ziel muss es sein, durch Änderungen an der Zusammensetzung des Fernsehrates sowie des Verwaltungsrates die Staatsferne des ZDF zu gewährleisten und zugleich sicher zu stellen, dass ein Personalvorschlag des Intendanten nicht aus sachfremden Erwägungen heraus abgelehnt werden kann. Beide Gesichtspunkte werden durch die von Kurt Beck vorgeschlagenen Änderungen aufgegriffen.
Vom Verfahren her ist es - nicht zuletzt auch mit Blick auf das ZDF und die dort tätigen Journalistinnen und Journalisten - richtig, zunächst den Weg einer Änderung des Staatsvertrages zu gehen, bevor über einen möglichen Gang nach Karlsruhe entschieden wird. Wenn alle Länder mitziehen, kann eine Vertragsänderung deutlich schneller zum Ziel und zu Rechtssicherheit führen, als ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, das dann auch erst noch umgesetzt werden muss.
Ministerpräsident Kurt Beck wird die Änderungsvorschläge zum ZDF-Staatsvertrag nun in die Rundfunkkommission der Länder einbringen und auf die Tagesordnung der Sitzung am 15. Februar 2010 setzen. Dieser Vorstoß ist die beste und schnellste politische Initiative zur gebotenen Veränderung des Staatsvertrags. Der Vertrag kann bei konstruktiven Verhandlungen auf diesem Weg bereits im nächsten Jahr geändert werden.
Um den politischen Veränderungswillen der SPD zu unterstreichen und für den Fall, dass die politische Initiative von Ministerpräsident Kurt Beck auf der Sitzung der Rundfunkkommission der Länder im Februar von der CDU zurückgewiesen wird, werden Vorarbeiten für ein Normenkontrollverfahren bereits jetzt eingeleitet. Sollte sich die Union also einer substanziellen Änderung des ZDF-Staatsvertrages verschließen, wird die SPD-Bundestagsfraktion die Initiative ergreifen, um den ZDF-Staatsvertrag im Wege der abstrakten Normenkontrolle auf seine Vereinbarkeit mit Art 5 Abs. 1 Satz 2 GG vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Ziel aller Beteiligten muss es sein, zukünftig in vergleichbaren Fällen eine sachlich nicht begründete Entscheidung gegenüber einem inhaltlich nicht zu beanstandenden Personalvorschlag des ZDF-Intendanten auszuschließen und die Unabhängigkeit des ZDF auf eine rechtlich solide Grundlage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl