Frage an Eva Högl von Matthias M. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Högl,
Da sie die Abgeordnete meines Wahlbezirkes sind, würde mich ihre Sicht der Vorhaben der Familienministerin von der Leyen und des Wirtschaftsministers Gutenberg interessieren.
Was halten sie von dem Gesetz, das die Sperrung von Internetseiten ermöglicht, bisher nur die Seiten mit kinderpornographischem Inhalt anvisiert?
Sehen sie eine mögliche weitergehende Beeinträchtigung der Freiheitsrechte der Bürger der Bundesrepublik Deutschland?
Halten sie die in der Online-Petition geäußerten Bedenken für gerechtfertigt oder macht es sie auch betroffen, "wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornografischen Inhalten sträuben"?
Ist nicht ein milderes Mittel möglich, das den gleichen oder vielleicht sogar größeren Erfolg zeitigt, etwa eine besssre Ausstattung des BKA?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Meinecke
Sehr geehrter Herr Meinecke,
vielen Dank für Ihr Interesse. Dieses Thema hat auch mich sehr beschäftigt. In der letzten Woche verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen. Für mich stehen zwei Dinge fest, die wir nicht gegeneinander ausspielen dürfen: Die SPD tritt ein für einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung. Und für uns gilt, dass das Internet als Raum der Kommunikation, der Diskussion und des Wissens erhalten und geschützt werden muss. Wir kämpfen auf internationaler Ebene gegen die Zensur des Internets und werden nicht zulassen, dass in Deutschland zensiert wird.
Ich habe dem Gesetz trotz großer Bedenken zugestimmt. Ich unterstütze die Argumentation, wie sie in der Online-Petition dargelegt wurde und bin grundsätzlich gegen Netzsperren. Deshalb sehe ich die Gefahren, die mit diesem Gesetz einhergehen. Gerade, weil ich Kinder effektiv vor Missbrauch schützen möchte, befürworte ich die Regelung Löschen statt Sperren. Da die Abgeordneten in der Fraktion nicht nur ihrer persönlichen Überzeugung verpflichtet sind, habe ich mich intensiv mit den Argumenten der SPD-Fraktion beschäftigt und dem überarbeiteten Gesetzesentwurf zugestimmt. Ich begrüße, dass die SPD das Gesetz zu einem Kompromiss verbessern und die Regelung Löschen vor Sperren erreichen konnte, bei der auch viele Bedenken von Expertinnen und Experten berücksichtigt wurden:
1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips: "Löschen vor Sperren".
2. Kontrolle der BKA-Liste und Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener.
3. Datenschutz
4. Spezialgesetzliche Regelung mit Befristung. Die Forderungen der Unionsfraktion, die in den vergangenen Tagen bekannt wurde, die Netzsperren auch auf Computerspiele, Glücksspiele extremistische Inhalte oder gar Urheberrechtsverletzungen anzuwenden, LEHNE ICH AUSDRÜCKLICH AB. Die Verträge zwischen BKA und Providern halte ich für problematisch. Ich sehe es als meine Pflicht als Abgeordnete an, solche weitgehenden, intransparenten Verträge durch eine gesetzliche Grundlage abzuschwächen und ihre negative Wirkung zu reduzieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Eva Högl