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Frage von Alexander K. •

Frage an Erwin Winner von Alexander K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Winner,

in wiefern unterstützen Sie bzw. Ihre Partei die Forderung, dass auch Nicht-EU-Bürger, z.B. Bürger/innen dieses Landes mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis, an Kommunal-, Bundes- und Europawahlen teilnehmen dürfen, zumindest mit passivem Wahlrecht?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kloth

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Kloth,

hier lebende EU-Bürger haben das kommunale Wahlrecht in Deutschland, sowohl aktiv als auch passiv. Anderen Ausländern steht es nicht zu,obwohl sie vielleicht schon seit 30 Jahren Steuern zahlen, Grundbesitz oder Firmenvermögen haben. Einerseits denke ich mal, hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig erklärt, warum nicht, andererseits finde ich es so wie es jetzt ist nicht zufriedenstellend.
Wenn Ausländer am Leben unserer Gesellschaft über die Tätigkeit in Ausländerbeiräten hinaus mitarbeiten wollen, steht es ihnen zwar frei, sich hier einbürgern zu lassen, andererseits ist es aber verständlich dass man -eine doppelte Staatsbürgerschaft ist ja nicht möglich-die Verbindung zum Ursprungsland nicht gänzlich abreissen lassen möchte.
Eine schwierige Abwägung die nicht ohne die Betroffenen anzuhören und einzubeziehen getroffen werden sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Winner