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Frage von Martin D. •

Frage an Ernst Weidenbusch von Martin D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Weidenbusch!

In einer Dringlichkeitssitzung haben Sie sich, in einem Zwischenruf, für die Verwahrung des Herrn Mollath in der forensischen Psychiatrie ausgesprochen.
> http://www1.bayern.landtag.de/lisp/glplayer/Main.html?media=../metafiles/wp16/16_249/20121114163533_referenz.smil&startIndex=0&liveTransscriptionURL=%27%27&subtitleURL=%27

Laut Printausgabe des STERN vom 22. 11.12 kann sich die Hausärztin, mit deren Briefpapier (Briefkopf, Stempel)  ein Attest über die Verletzungen von Frau Mollath (damaliger Name!) erstellt wurde und das im Urteil gegen Gustl Mollath Verwendung fand, an den Namen Mollath und an den "Fall" einer verprügelten Ehefrau nicht erinnern.
Aber die damalige Sprechstundehilfe dieser Ärztin war die Freundin von Frau Mollaths Bruder.
Herr Mollath bestreitet die Tat bis heute.

Wären Sie so freundlich und erläutern mir Ihren Standpunkt zum Fall "Mollath" und die notwendigen Voraussetzungen für einen Massregelvollzug?

Vielen Dank für Ihre Erläuterungen!

Mit freundlichen Gruss

Martin Dessenne

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dessenne,

der Bericht im STERN vergisst zu erwähnen, dass es sich um eine Arztpraxis handelt, in der mehrere Ärzte praktizieren. Das Attest wurde vom Sohn der Ärztin ausgestellt, der auch die Untersuchung der Frau Mollath durchgeführt hat und sich daran aufgrund der massiven Verletzungen noch sehr gut erinnern kann. Dies ist auch im SPIEGEL nachlesbar.

Persönlich bin ich zufrieden, dass sowohl die Unterbringung von Herrn Mollath gutachterlich überprüft wird als auch die Staatsanwaltschaft Regensburg an einem Wiederaufnahmeantrag arbeitet. Meiner Meinung nach hätte die Staatsanwaltschaft Nürnberg auch wegen der beiden Strafanzeigen des Herrn Mollath Ermittlungen aufnehmen müssen.

Ich habe mich in meinem Zwischenruf nicht für die Verwahrung des Herrn Mollath in der forensischen Psychiatrie ausgesprochen, sondern auf die Geltung des rechtskräftigen Urteils des Bundesgerichtshofes hingewiesen, demzufolge Herr Mollath seine Frau schwer misshandelt und entführt hat sowie diverse Reifen in Verletzungsabsicht präpariert hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich als Abgeordneter (=Legislative) daran gehindert bin, Urteile der Gerichte (Judikative) zu bewerten und diese als korrekt unterstellen muss.

Nach dem Strafgesetzbuch werden im Maßregelvollzug psychisch kranke Rechtsbrecher untergebracht, die im Sinne der § 20 < http://bundesrecht.juris.de/stgb/__20.html > oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten, bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist und wenn ein Zusammenhang zwischen Delikt und psychischer Störung besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Weidenbusch