Frage an Ernst-Ingolf Angermann von Alexander P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Ernst-Ingolf Angermann,
bis dato unwiderlegt zählte Sie 2015 der SPIEGEL mit einem dort ausgewiesenen Jahreseinkommen von bis zu 440Td€ (!) zu jenen bundesweit am höchsten nebenverdienenden Landtagsabgeordneten. Und da sich Nebenverdienste in einer solchen Höhe auch durch adäquaten Leistungen Ihrerseits inhaltlich begründen lassen sollten, stellt sich eben auch die Frage, ob Sie §1 der Geschäftsordnung des Nds. Landtags, nämlich der tätigen in Mittelpunktstellung der Ausübung des Mandats, überhaupt noch angemessen nachkommen konnten?
Ihr Wahlkreisbürger
ALEXANDER PAESCH
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bezüglich des von Ihnen angesprochenen Jahreseinkommens kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich in Summe um die Einnahmen unseres landwirtschaftlichen Betriebes handelt. Ich bin, so wie alle Landwirte im Bundestag und auch in den Landtagen, verpflichtet, die Einnahmen meines Betriebes dort anzugeben. Davon abzuziehen sind allerdings noch die Betriebskosten des Betriebes, wie Saatgut, Dünger, Maschinenkosten, Löhne, Pachten usw.. Danach verbleibt der Gewinn des Betriebes, welcher nur ein geringer Bruchteil des Umsatzes ist. Sie können davon ausgehen, dass die Ausübung meines Mandats vollumfänglich gewährleistet ist, da die Betriebsführung und Arbeit unseres landwirtschaftlichen Betriebes durch Mitarbeiter erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen aus Langlingen
Ernst-Ingolf Angermann