Ernst Hornung
CDU
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Frage von Klaus E. •

Frage an Ernst Hornung von Klaus E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Hornung,

einer Pressemeldung vom 27. 5. 2003 ist zu entnehmen, dass der Senat beschlossen hat, bei Bauleitplanungen schneller zu entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht. Es heißt dort: Ab sofort hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen einen Vorschlag über die Ausübung des Evokationsrechtes vorzulegen. Die Frist beginnt zu laufen, sobald das zuständige Bezirksamt festgestellt hat, dass ein Drittel der für ein Bürgerbegehren notwendigen Stimmen eingegangen ist. Durch diese Selbstverpflichtung sollen die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Bürger verbessert werden.
Bezirkssenator Dr. Roger Kusch:
„Wir wollen Initiatoren eines Bürgerbegehrens frühzeitig signalisieren, ob der Senat das Verfahren an sich zieht oder nicht.“
Im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Marmstorf 29“ hat es – wie Sie sicherlich wissen – ein erfolgreiches Bürgerbegehren gegeben. In mehreren Presseartikeln wird die Möglichkeit einer Evokation erwähnt (u. a. vom stellvertretenden Bezirksamtsleiter und vom Fraktionsvorsitzenden der GAL/ Harburg). Ich meine, dass die oben erwähnte Selbstverpflichtung eine eventuelle Evokation ausschließt. Wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Ellerbrock

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ellerbrock,

vielen Dank für die auch an Herrn Dreyer übermittelte Frage.

Wir haben die Bebauung des Geländes Elfenwiese intensiv in der Bezirksversammlung Harburg diskutiert und nach intensiven Gesprächen mit Vertretern des Senats eine erhebliche Reduzierung der Wohneinheiten für diese insgesamt interessante Wohnanlage erreichen können. Es ist heute nicht mehr selbstverständlich, neben Einzelhäusern und Wohnungen, Wohneinheiten für Behinderte direkt neben Betreuungseinrichtungen zu errichten. Diese Struktur hat auch dazu geführt, daß wir in der Bezirksversammlung ein einstimmiges Votum für dieses Projekt erreichen konnten. Es wurde dann ein Bürgerbegehren gestartet,an dem Sie ja auch persönlich beteiligt sind.Derzeit findet eine rechtliche Prüfung über die Zulässigkeit durch ein Gericht statt ,deren Ergebnis abgewartet werden muß. Natürlich besteht seitens des Senats grundsätzlich die Möglichkeit einer Evokation,was auch allen Beteiligten durchaus bekannt ist.allerdings stand es bisher nicht zur Debatte. Im Grundsatz versuchen wir in Harburg die erweiterten Rechte nach der Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes in praktische Politik umzusetzen,d.h Evokation wird nie der Regelfall werden. Weitere Fragen zu diesem sehr wichtigen Thema können erst nach Beendigung der Rechtssache beantwortet werden,wofür Sie sicherlich Verständnis haben.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Hornung