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Erik von Malottki
SPD
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Frage von Eric C. •

Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)?

Wie ist Ihre Haltung zum doppelten Krankenkassen-Beitragssatz zur bAV (Arbeitnehmer- und Arbeitgebersatz muss derzeit komplett vom Betriebsrentner alleine gezahlt werden)? Bei Kapitalauszahlung nach Jahrzehnten Einzahlung hilft der Freibetrag kaum. Wir sollten doch privat vorsorgen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.

danke für ihre Frage. Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir die 2004 eingeführte Vollverbeitragung sowie die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung abschaffen.

In einem ersten Schritt haben wir mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz zum Jahr 2020, den von ihnen genannten Freibetrag in Höhe der bis dahin geltenden Freigrenze eingeführt. Die Neuregelung führt dazu, dass auch Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner oberhalb der bisherigen Freigrenze finanziell entlastet werden. Bisher musste auch bei geringem Überschreiten der Freigrenze der volle Beitrag auf die gesamte Betriebsrente gezahlt werden.

Leider war mit unseren Koalitionspartnern eine Abschaffung der vollen Verbeitragung nicht möglich. Insbesondere gibt es Bedenken im Hinblick auf die damit einhergehende zusätzliche Belastung der Rentenkasse.

Das bestärkt mich darin in Zukunft noch entschiedener für eine grundlegende Rentenreform und für unser Modell einer solidarischen Bürgerversicherung zu kämpfen, in der jede Bürgerin und Bürger einzahlt und die damit auf finanziell soliden Beinen steht und dadurch auch die Doppelverbeitragung abgeschafft werden kann.

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