Was tun Sie für den Tierschutz?
Sehr geehrter Herr Malottki,
was unternehmen Sie für den Tierschutz, insbesondere für das
- Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU
- Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
- Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln
- Verbot der Privathaltung exotischer Wildtiere wie Affen, Tiger und Reptilien als „Haustiere“
- Verbot aller Wildtierarten im Zirkus – und dies ohne Einzelfall-Schlupfloch
- Verbot des Verkaufs von Welpen und anderer Tiere über Online-Plattformen. Die Tierheime sind voll!
- Verbot von Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich?
Setzen Sie sich für diese Verbote zum Schutz der Tiere ein und dass diese in das neue Tierschutzgesetz aufgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Frage. Ich setze mich gemeinsam mit meiner Fraktion für Verbesserungen im Bereich des Tierschutzes ein. Dazu wollen wir das Tierschutzgesetz vor allem an einigen Stellen konkretisieren, da es bestimmte Verbote, die sie ansprechen, bereits jetzt schon gibt. Diese können oft nur noch nicht richtig umgesetzt werden, da aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus manches im Gesetz nicht konkret genug formuliert ist und die Behörden der Länder oft Schwierigkeiten haben, diese gegenüber den Tierhaltern durchzusetzen.
Wir werden ein Verbot von Tiertransporten in sogenannte Hochrisikostaaten rechtssicher verankern. Bereits jetzt hätte das Bundeslandwirtschaftsministerium die Möglichkeit, den Stopp dieser Transporte über eine Verordnung umzusetzen, argumentiert aber damit, dass dies nicht mit dem EU-Recht zu vereinbaren sei. Dies wird nun zu prüfen sein.
Das routinemäßige Amputation von Schweineschwänzen ist bereits seit 1994 EU-weit verboten. Im Tierschutzgesetz sind Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot formuliert, die es zwar einerseits braucht, nämlich wenn diese Amputationen dem Schutz der Tiere dienen, die es aber Tierhaltern gleichzeitig leicht machen das Verbot zu umgehen. Daher werden wir diese Ausnahmen konkretisieren und dadurch auch den Landesbehörden einfacher machen das Verbot auch tatsächlich durchzusetzen.
Die Anbindehaltung wird grundsätzlich für alle Tiere verboten. Für die Anbindung von Rindern im Speziellen greift das Verbot für eine ganzjährige Anbindung aber erst in 10 Jahren, dies soll kleinen Höfen die Zeit geben, um ihre Haltungsform weiterzuentwickeln und sichert so den Fortbestand von Rinderhaltungen ab, die bei der Pflege von Almen und artgenreichem Grünland eine wichtige Rolle spielen.
Wir werden die Regelungen bei Zirkustieren verschärfen. Die Neuanschaffung von Tierarten, die nicht art- und verhaltensgerecht an wechselnden Orten gehalten werden können, wie Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen und Robben dürfen künftig von Zirkussen ist künftig nur noch in Ausnahmen mit Erlaubnis der Veterinärbehörden möglich. Damit soll das Zurschaustellen dieser Tiere in Zirkussen schrittweise beendet werden.
Qualzuchten sind schon seit 1986 verboten. Bisher gab es aber ein Umsetzungsproblem, da behördlich immer das mögliche Nachkommen in den Fokus genommen wurde und es für Behörden nur schwer möglich war abzuschätzen, ob die Nachkommen eines Tieres Merkmale von Qualzuchten aufweisen werden. Das Tierschutzgesetz soll jetzt so konkretisiert werden, dass Behörden schon bei Betrachtung des Muttertieres ein Zuchtverbot aussprechen können, wenn dieses bereits ein Qualzuchtmerkmal ausweist. Außerdem dürfen Zuchttiere mit Qualzuchtmerkmalen nicht mehr ausgestellt werden. Dadurch soll auch die Nachfrage nach diesen armen Tieren gesenkt werden.
Als SPD-Bundestagsfraktion hätten wir uns einen noch ambitionierteren Gesetzentwurf gewünscht. In der parlamentarischen Beratung wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion daher für noch weitere Verbesserungen im Tierschutz und eine weitergehende Vermeidung von Tierleid kämpfen.