Sehr geehrter Herr von Malottki, wann werden Sie den Vorschlag einbringen nur maximal einen Abgeordneten je Bundesland und je Partei in den Bundestag zu entsenden um so die Steuerlast zu minimieren?
Ihre Frage berührt mehrere Punkte. Zum einen stellt sich die Frage nach der steuerlichen Belastung für den Einzelnen. Hier müsste unterschieden werden, welche Einkommen und Einkommensarten werden mutmaßlich über die Maßen besteuert und welche deutlich unter dem notwendigen Maß. Es ist bekannt, dass finanziell starke Schultern mehr zu tragen haben in einer solidarischen Gesellschaft. Eine stärkere Heranziehung sehr hoher Vermögen würde möglicherweise Spielraum schaffen, Menschen mit geringen und mittleren Einkommen zu entlasten. Zusätzlich ließe sich Spielraum zur steuerlichen Entlastung geringer und mittlerer Einkommen beispielsweise durch den Verzicht auf umweltschädliche Subventionen schaffen. Für beides gibt es im Bundestag derzeit jedoch keine Mehrheit. Die zweite Frage ist die der Repräsentation. Wie demokratisch wäre es, wenn beispielsweise ein kleines Bundesland wie das Saarland und ein sehr großes Bundesland wie NRW jeweils durch nur eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten würden? Nach meinem Verständnis sollte die unterschiedliche Größe der Bevölkerungen in den jeweiligen Bundesländern im Parlament abgebildet bleiben. Allerdings haben die Wahlkreise in den Bundesländern eine sehr unterschiedliche Größe, was die Zahl der Wählerinnen und Wähler betrifft. In Bayern sind die Wahlkreise beispielsweise sehr klein. Eine Lösung könnte daher die Vergrößerung und damit Verringerung der Zahl der Wahlkreise sein.