Wie und wann gedenken Sie und Ihre Partei die Besoldung der hessischen Beamten wieder verfassungsgemäß zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Spamer,
Mit dem Urteil des VGH Kassel vom 30.11.2021 (Az. 1 A 863/18) wurde der Großteil der hessischen Besoldung für Verfassungswidrig erklärt. Damit wird der Rechtsprechung des BVerfGE zum Besoldungsthematik gefolgt.
Wann und Wie gedenken Sie und Ihre Fraktion dies zu ändern?
Muss die hessische Beamtenschaft auf das Folgeurteil des BVerfGE warten, oder stellen Sie Recht und Gesetz vorher wieder her? Das Urteil des BVerfGE wird nicht von dem des VGH abweichen, ein weiteres Abwarten dient nur dazu die nicht verzinsten Nachzahlungen an die hessischen Beamten durch die Inflation massiv zu entwerten.
Auf die massiv gestiegenen Kosten und deren Folgen für Beamten des mittleren Dienstes gerade im Rhein-Main- Gebiet brauche ich wohl nicht weiter hinzuweisen.
Vorab vielen Dank.
Sehr geehrter Herr W.,
die von Ihnen zitierte Entscheidung verpflichtet m. E. die Landesregierung die Fehlentwicklungen in der Besoldung der Beamten unverzüglich zu korrigieren. Die Hinhaltetaktik ist ein nicht entschuldbares Fehlverhalten der Landesregierung, die nach wie vor in der Pflicht ist.
Eine neue Landesregierung und nur diese kann und muss insoweit sofort tätig werden. Als möglicher Landtagsabgeordneter kann ich nur auf den Missstand hinweisen und Abhilfe einfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Erich Spamer