Frage an Erich Irlstorfer von Ludwig R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Irlstorfer
Unsere Verfassung in Art. 151 Nr. 3 u. 4 legen die Rahmenbedingungen der Ausbeutung unseres Landes ganz klar fest. Wie kann es sein das Sie als der von uns gewählte Vertretener, Fracking das inzwischen bewiesen sehr viele Langzeitschäden mit sich bringt, von ihnen befürwortet wurde! Ist es inzwischen unabdingbar alle Entscheidungen unserer Vertreter vom Bayrischen Verfassungsgericht prüfen zu lassen? Für uns Wähler wird zu Prüfen sein wer für uns und unser Land steht? Wissen Sie wo sie stehen?
Art. 151
(2)
3 Die wirtschaftliche Freiheit des einzelnen findet ihre Grenze in der Rücksicht auf den Nächsten und auf die sittlichen Forderungen des Gemeinwohls.
4 Gemeinschädliche und unsittliche Rechtsgeschäfte, insbesonders alle wirtschaftlichen Ausbeutungsverträge sind rechtswidrig und nichtig.