Frage an Erich Irlstorfer von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Irlstorfer,
Ihnen sind die Vorgänge um das -inakzeptable- Beschmieren von CSU-Wahlplakaten sowie des Parteibüros der CSU in Freising bestens bekannt. Schließlich waren es Sie, der bei der Polizei Strafanzeige (gegen Unbekannt?) gestellt hatte. Die Süddeutsche Zeitung berichtete mehrfach, dass Strafanzeigen gegen den Sprecher von "AufgeMUCkt", Herrn Hartmut Binner, sowie gegen den Sprecher von "Plane Stupid", Herrn Ludwig Grüll (beide aus Freising) gestellt wurden. Am 27.12.2013 berichtete die SZ, dass Sie bei der Polizei diese beiden Namen genannt hätten, diese aber nicht konkret der Straftaten beschuldigen, siehe http://www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/freising-juristische-feinheiten-1.1852152 .
Meine Fragen:
- Was für einen Sinn soll die Nennung von Namen bei einer Strafanzeige gegen Unbekannt geben (entweder, man kann die Straftat stichhaltig einer bestimmten Person nachweisen oder man macht sich, wenn man eine falsche Verdächtigung ausspricht, selber wegen Verleumdung oder üblen Nachrede (§§ 186,187 StGB) strafbar)?
- Wurden diesbezüglich schon Strafanträge gegen Sie gestellt?
- Wenn ja: Hat der Präsident des Deutschen Bundestages, Herr Dr. Norbert Lammert, Ihre strafrechtliche Immunität aufgehoben?
- Wenn nein: Rechnen Sie damit?
Sollte die 3. Startbahn am MUC tatsächlich gebaut werden:
- Können Sie nachvollziehen, dass die CSU tatsächlich als "Partei der Heimatzerstörer" tituliert werden darf?
(Zur Erinnerung: Die CSU-geführte bayerische Staatsregierung hält den Bau der 3. Startbahn nach wie vor für erforderlich, obwohl die Zahl der Flugbewegungen seit 2009 kontinuierlich zurückgeht.)
Für Ihre baldige dezidierte Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Ihr Wahlkreis)
Guido Langenstück