Eric Starke
FDP
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Frage von A-Abdile U. •

Frage an Eric Starke von A-Abdile U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Starke,

wie stellen Sie sich die Integration der muslimischen Mitbürger in Deutschland vor ?

Haben Sie Vorschläge in Ihrer Partei?
Wenn ja, welche sind diese ?

Im voraus vielen Dank.

Freundliche Grüsse

Familie A.-Abdile

Antwort von
FDP

Sehr geehrte Familie A. - Abdile,

ich freue mich Ihnen persönlich antworten zu können.

Das Ziel liberaler Integrationspolitik ist es, Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund gleiche Bildungs- und Berufschancen in unserer Gesellschaft zu gewähren und sie möglichst umfassend am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu beteiligen; dies liegt im Interesse unseres Landes. Nicht Assimilation, aber ein gegenseitiges Aufeinanderzugehen, gegenseitiges Verständnis sowie Akzeptanz unserer Rechts- und Werteordnung sind dabei Grundvoraussetzungen für ein gedeihliches und friedliches Zusammenleben. In diesem Sinne sind für die dauerhafte Integration in Gesellschaft, Staat, Arbeitsleben und Kultur verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen ebenso notwendig wie ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit zur Integration als Aufgabe für alle Beteiligten.
Der neue Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs nach dem Zuwanderungsgesetz besteht grundsätzlich nur für ausländische Neuzuwanderer aus Drittstaaten, sofern deren Aufenthalt auf Dauer angelegt ist. Menschen aus Drittstaaten, die bereits länger in Deutschland leben, und Unionsbürger haben keinen Anspruch auf Kursteilnahme. Sie können nur teilnehmen, wenn noch Kursplätze verfügbar sind. Es bleibt daher die Aufgabe der nachholenden Integration, ein Konzept auszuarbeiten, das sich gezielt des Problems der Integration dieser schon länger hier lebenden Zuwandergruppen annimmt. Gefragt sind bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Angebote, zu denen auch Beratung und Begleitung gehören sollten.

Des weiteren sollte, die Einbürgerung zeremoniell feierlich gestaltet sein, um auch emotional die Verbundenheit mit der neuen Heimat Deutschland zu fördern. Für die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichteten Zuwanderer sieht das Zuwanderungsgesetz aufenthaltsrechtliche Sanktionen für den Fall vor, dass diese ihrer Verpflichtung nicht nachkommen. Neben einer formalen Teilnahmepflicht sind aber auch die realen Integrationsleistungen (z. B. die tatsächlichen Kenntnisse der deutschen Sprache und der politischen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland) von Zuwandernden künftig stärker bei der Entscheidung über die Verlängerung des Aufenthaltsrechts zu berücksichtigen. Der Arbeitsmarktzugang für Zuwanderer ist erschwert oder ausgeschlossen. Rechtliche Beschränkungen, aber auch die Nicht-Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen sind Hürden, die gesenkt werden müssen. Das Arbeitserlaubnisrecht soll dahingehend geändert werden, dass Ausländer, die rechtmäßig und nicht als Touristen in Deutschland leben, für die Dauer ihres erlaubten Aufenthalts die Genehmigung erhalten, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen und einer Beschäftigung nachzugehen. Diese Genehmigung soll unabhängig von einer bestimmten Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber gelten. Sie soll mit dem Aufenthaltstitel erteilt werden. Für Kinder- und Jugendliche muss in Deutschland uneingeschränkt der Zugang zum Berufsbildungssystem bestehen. Es kann nicht sein, dass Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland eine Schullaufbahn beginnen, diese nicht abschließen oder nach dem Erwerb eines Schulabschlusses keine Berufsausbildung beginnen dürfen.
Das kommunale Wahlrecht soll auch Drittstaatenangehörigen zuerkannt werden, die 5 Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Ein vorgezogener Einbürgerungsantrag sollte als Zeichen des Integrationswillens gestellt werden können, ohne dass die Entscheidung über die Einbürgerung früher als bisher erfolgt oder sonstige Änderungen der Einbürgerungsregelungen vorgenommen werden.

Die FDP fördert die Vielfalt der Religionen !

Islamischer Religionsunterricht an Schulen in deutscher Sprache (sofern generell noch Religionsunterricht an staatlichen Schulen stattfindet) muss ein Religionsverständnis fördern, das in das Wertesystem des Grundgesetzes eingebettet ist. Dazu sollen grundsätzlich die Religionslehrer in Deutschland ausgebildet werden. Die Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie an deutschen Hochschulen, für die Ausbildung von deutschsprachigen Imamen und muslimischen Religionslehrern ist erforderlich.

Ich hoffe, Ihnen ein ausführliche Antwort gegeben zu haben und bin jederzeit für weitere Fragen telefonisch zu erreichen.

Mit freundlichen Grüssen

Eric Starke