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Emmi Zeulner
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Emmi Zeulner von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Zeulner,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da Sie nicht aus dem Wahlkreis von Frau Zeulner kommen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer anderweitigen Zuständigkeit zu verweisen, bitten wir Sie, sich an den für Sie zuständigen Abgeordneten vor Ort zu wenden. Dies ist hier leicht ersichtlich: https://www.bundestag.de/abgeordnete

Wir können Ihnen dennoch kurz mitteilen, dass auch Frau Zeulner die Impfpflicht sehr kritisch sieht und dies auch bereits innerhalb der Fraktion und auch gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt hat. Sie ist keine Impfgegnerin an sich, sieht aber in dem Zwang - auch aus verfassungsrechtlichen Gründen - nicht das richtige Mittel. Gerade auch der von Ihnen zitierte Absatz aus dem Gutachten bezieht sich auf diese Bedenken.

Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen i.A. Büro MdB Emmi Zeulner

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