Emmerich Benkowitsch
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Frage von Hans-Jürgen G. •

Frage an Emmerich Benkowitsch von Hans-Jürgen G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Benkowitsch,

anlässlich der kommenden Bundestagswahl erlaube ich mir, Ihnen eine Frage zu stellen, deren Beantwortung für meine Wahlentscheidung eine große Rolle spielt.

Die beiden christlichen Kirchen erhalten aktuell noch besondere staatliche Zuwendungen und Privilegien, die mit der 1803 erfolgten Eingliederung der kirchenfürstlichen Ländereien in das weltliche Eigentum (Säkularisation) begründet werden. Auf diesem Wege werden in Deutschland bis heute insbesondere Klerikergehälter direkt oder indirekt durch den Staat finanziert. Im Gegensatz dazu wird das seit 1919 bestehende verfassungsrechtliche Gebot, alle auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen (Art 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung), regelmäßig ignoriert. Diese Regelung des Grundgesetzes ist bisher nicht erfüllt.

Sind Sie im Falle Ihrer Wahl bereit, eine Initiative zur Ablösung der besonderen Staatleistungen an Religionsgesellschaften zu unterstützen und damit dem Gebot des Grundgesetzes zu entsprechen?

Für die Beschäftigung und Ihre Entscheidung zu dieser Thematik danke ich Ihnen, um so mehr für eine diesbezügliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Gaiser

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Hr. Gaiser,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten:

Was die Staatsleistungen an die Kirche betrifft scheint niemanden zu interessieren, was das Grundgesetz vorsieht. Die Staatsleistungen an die Kirche sind regional so unterschiedlich in der Höhe und der Bemessungsmaßstäbe, dass kaum ein Überblick zu bekommen ist. Es gibt auch Glaubensgemeinschaften, die nichts erhalten (z. B. die Islamischen Glaubens). Die Länder sind eigentlich in der Pflicht, der Bund muss aber vorher den gesetzlichen Rahmen schaffen. Angesichts der Vielfalt der Kirche-Staat-Vertragsinhalte ist das keine leichte Aufgabe, sollte aber angegangen werden. Wenn die Kirchen und Glaubensgemeinschaften, die heute Staatsleistung beziehen, kein Interesse an einer gemeinsam erarbeiteten Lösung haben wird es noch komplizierter. Ich bin für die Erfüllung des Auftrags, wie ihn das Grundgesetz vorsieht und bin optimistisch, dass eine Lösung mit den Empfängern der Staatsleistungen gefunden werden kann. Man braucht aber genügend gleichgesinnte Personen im Parlament, da es keinen einklagbaren Anspruch auf die Ablösung der Staatsleistungen gibt. Eine Aufgabe für "Dickbrettbohrer".

Auch wenn ich für die Ablösung bin und gewählt werden sollte, müssen Sie etwas Geduld haben.

Ich hoffe, ich konnte die Frage beantworten. Wenn nicht, so melden Sie sich bitte noch einmal.

mfg