Frage an Emanuel Schach von Nicolai R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schach,
ich möchte Ihnen gerne folgende Fragen aus den Wahlprüfsteinen des HVD stellen:
Unser Grundgesetz geht in Art. 140 GG i.V.m. 137 WRV Abs. 7 von der Gleichberechtigung und staatlichen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus. In der politischen Realität aber sehen wir in weiten Bereichen eine Bevorzugung der christlichen Kirchen, bis hinein ins Arbeitsrecht. Die christlichen Kirchen wollen noch stärkere "Prägekraft" auf den Staat ausüben. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass es keine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse und keine Ausgrenzung Andersgläubiger geben darf.
Die Fragen hierzu:
a. Für welche Position werden Sie sich einsetzen?
b. Sind Sie für Gespräche der staatlichen Repräsentanten mit Organisationen der Konfessionsfreien über deren Interessen und Belange auf eine Weise, wie dies bisher mit den Kirchen erfolgt?
c. Werden Sie dafür eintreten, dass die Ansprüche einer viel beschworenen christlichen „Leitkultur“ für alle Menschen in unserer Gesellschaft ohne Rücksicht auf ihre eigenen Bekenntnisse und Traditionen, zurückgewiesen werden?
d. Wie stehen Sie zu der Forderung, das Gebot des Grundgesetzes konsequent und umfassend durchzusetzen und dabei den Verfassungsauftrag "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst" (Artikel 138, Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung i.V.m. Artikel 140 Grundgesetz) endlich zu verwirklichen?
Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai Rödiger
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei meine Antworten:
"Sehr geehrter Herr Schach,
ich möchte Ihnen gerne folgende Fragen aus den Wahlprüfsteinen des HVD stellen:
Unser Grundgesetz geht in Art. 140 GG i.V.m. 137 WRV Abs. 7 von der Gleichberechtigung und staatlichen Gleichbehandlung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften aus. In der politischen Realität aber sehen wir in weiten Bereichen eine Bevorzugung der christlichen Kirchen, bis hinein ins Arbeitsrecht. Die christlichen Kirchen wollen noch stärkere "Prägekraft" auf den Staat ausüben. Das Bundesverfassungsgericht sagt, dass es keine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse und keine Ausgrenzung Andersgläubiger geben darf.
Die Fragen hierzu:
a. Für welche Position werden Sie sich einsetzen?"
Die Piraten Hessen bekennen sich zu einem säkularen Staat, in dem die Belange von Staat und Kirchen von einander separiert sind. Dabei ist das Grundrecht auf freie Religionszugehörigkeit sowie die jeweilige Religionsausübung zu achten und zu respektieren. Das schließt eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus.
"b. Sind Sie für Gespräche der staatlichen Repräsentanten mit Organisationen der Konfessionsfreien über deren Interessen und Belange auf eine Weise, wie dies bisher mit den Kirchen erfolgt?"
Aus dem vorgenannten Ziel der Trennung von Staat und Kirche folgt eher das Gegenteil: Der Staat soll sich künftig ebensowenig mit den Repräsentanten der Kirchen treffen, wie er es mit denen der konfessionsfreien Organisationen getan hat.
"c. Werden Sie dafür eintreten, dass die Ansprüche einer viel beschworenen christlichen „Leitkultur“ für alle Menschen in unserer Gesellschaft ohne Rücksicht auf ihre eigenen Bekenntnisse und Traditionen, zurückgewiesen werden?"
Die Idee einer Leitkultur als Vorlage für die künftige "Entwicklung" von Kultur lehne ich schon deshalb ab, weil dies letztich einem Stillstand gleichkäme. Kultur muss leben und was lebt entwickelt sich im Austausch mit neuen Einflüssen. Mit Blick nach hinten einen Status Quo aufrecht erhalten zu wollen halte ich für falsch, weil es zum Sterben von Kultur führen würde.
"d. Wie stehen Sie zu der Forderung, das Gebot des Grundgesetzes konsequent und umfassend durchzusetzen und dabei den Verfassungsauftrag "Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst" (Artikel 138, Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung i.V.m. Artikel 140 Grundgesetz) endlich zu verwirklichen?"
Grundsätzlich wage ich es zu bezweifeln, dass eine Regelung in den Ländern zu einer fairen Lösung führen wird. Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz würden vermutlich recht kirchenfreundliche Regelungen treffen, die neuen Bundesländer tendenziell neutralere. Da ich aber für eine klare Trennung des Staates von jedweden Kirchen befürworte, stellt sich mir die Frage nicht so sehr.
"Herzlichen Dank schon jetzt für Ihre Antworten."
Besten Dank für die Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Emanuel Schach