Frage an Elke Zimmer von Michael R. bezüglich Recht
Frau Zimmer,
wie haben Sie bei der Wahl von Bert Matthias Gärtner abgestimmt? Und was waren Ihre Beweggründe für diese Entscheidung?
Lieber Herr R.,
bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Leider ist Ihre Anfrage untergegangen. Bei der Abstimmung haben alle Mitglieder der Grünen Fraktion mit "Nein" gestimmt oder sich enthalten. Für mich und für uns Grüne im Landtag gilt: Klarer Kurs gegen rechts! Ich bedaure es sehr, dass ein Mitglied der AfD als stv. Laienrichter gewählt wurde. Für uns ist jede politische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch ausgeschlossen.
Das LVerfGH ist aber kein politisches Gremium. Nach der Geschäftsordnung des Landtags steht der AfD das Vorschlagsrecht für eine*n Richter*in zu. Wir haben die Vorschrift der Geschäftsordnung so weit ausgereizt, dass das kleinste Übel übrigbleibt: Der AfD verblieb „nur“ das Vorschlagsrecht für eine*n stv. Laienrichter*in. Hätte die Mehrheit mit „Nein“ gestimmt, hätte die AfD in jeder Sitzung eine*n neue*n Kandidat*in nominieren können. Es macht also wenig bis keinen Sinn, der AfD in den folgenden Monaten in jeder Sitzung die Plattform zu bieten, ihren Kandidaten immer und immer wieder zur Wahl zu stellen und das Parlament in Wahlgänge zu zwingen. Es war schon das dritte Mal, dass ein*e AfD-Richter*in gewählt wurde. Auch bisher wurde das zähneknirschend gemacht, weil die Geschäftsordnung das so vorgibt. Gegen den Kandidaten zu diesem stv. Richteramt waren – über die AfD-Tätigkeit hinaus – keine rechtsextremen Merkmale bekannt. Das hatten wir gründlich geprüft. Hard-Core-Vertreter wurden von den demokratischen Parteien im BW-Landtag stets abgelehnt - zum Beispiel Vertreter des Flügels, die für das Parlamentarische Kontrollgremium kandidiert haben. Auch vorher hatte die AfD daher einen Sitz im LVerfGH, das ist nicht neu. Leider steht hier auch die Verhinderungsstellvertretung für diesen Sitz zu, den hatten wir vergangenes Jahr gewählt. Und zur Wahrheit gehört auch: Die AfD sitzt im baden-württembergischen Landtag in Ausschüssen, hat Ausschussvorsitze, sitzt im Präsidium usw. Das steht ihr rechtlich zu. Das Bundesverfassungsgericht hat das vielfach erklärt. Wenn wir nicht möchten, dass die AfD in Gremien sitzt, müssen wir politisch dafür sorgen, dass sie bei Wahlen keine Erfolge erzielt. Ich hoffe daher, dass die AfD in der nächsten Legislaturperiode keinen Anspruch mehr auf eine solche Position haben wird.
Herzlichen Gruß
Elke Zimmer