Frage an Elke Zimmer von Hermann S. bezüglich Senioren
Guten Tag Fr. Zimmer,
ich bin seit 2017 in Rente und habe während meines Berufslebens für meine Rentenzeit vorgesorgt, indem ich 1999 eine Direktversicherung abgeschlossen habe über meinen Arbeitgeber. Die Beiträge zu dieser Direktversicherung habe ich von Anfang an bis zum Ende aus meinem eigenen Verdienst bezahlt, ohne Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Anderen.
Ich muss von meinem Auszahlungsbetrag den vollen Beitrag für die Krankenkasse und Pflegeversicherung abführen (ca. 18%), genau so, als ob meine Direktversicherung eine Betriebsrente wäre. Begründet wird das durch die Gesetzesänderung, die in 2004 von der damaligen rot-grünen Regierung durchgeführt wurde. Da ich wie o.e. alle Beiträge zu meiner Direktversicherung aus eigener Tasche bezahlt habe, empfinde ich das als Diebstahl des Staates an meinem Eigentum, auch wenn es durch ein aus meiner Sicht fragwürdiges Gesetz formal gedeckt ist. (Hätte ich statt dieser Direktversicherung einen einfachen Sparvertrag bei einer Bank abgeschlossen, wäre mir der volle Sparbetrag ohne Abzug ausgezahlt worden).
Ich möchte, dass Sie als Abgeordnete dafür einstehen, dass diese unrechtmäßig eingezogenen Beträge an mich zurückbezahlt werden und dass zukünftig keine Abzüge für Krankenkassen und/oder Pflegversicherung oder Sonstiges von meiner Direktversicherung erfolgen.
Im übrigen betrifft das nicht mich alleine, sondern ca. 6.Mio Rentner und Rentnerinnen!
Über eine Rückantwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Seidl,
ich gebe Ihnen Recht. Millionen Menschen mit betrieblicher Altersvorsorge stehen vor einem Problem: Direktversicherte sollen von ihrer Lebensversicherung Krankenkassenbeiträge abführen, obwohl sie während ihrer Berufsjahre schon für ihr volles Gehalt Sozialabgaben gezahlt haben. Diese Ungerechtigkeit ist nur bundespolitisch mit einer Gesetzesänderung zu lösen. Die Grünen im Bundestag sind seit Jahren diejenigen, die die Bundesregierung zum Handeln auffordert. Sie haben Anfang 2020 die Bundesregierung aufgefordert in der die Thematik der Doppelbesteuerung von Renten im Falle einer nachgewiesenen und signifikant auftretenden Problematik gesetzgeberisch tätig zu werden.(Vgl.: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916494.pdf)
Ich hoffe, dass die Bundesregierung dieser Aufforderung nachkommt und werde, falls es zu einer grünen Regierungsbeteiligung im September 2021 kommt, eine Neuregelung und Rückzahlung befürworten. Mehr Befugnisse habe ich jedoch als Landtagsabgeordnete nicht, in Bundesbelange einzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Zimmer