Elke Zimmer
Elke Zimmer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Barbara U. •

Frage an Elke Zimmer von Barbara U. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zimmer
Wie die "Neue Westfälische" berichtet, haben inzwischen Gesundheitsämter in drei Bundesländern Eltern dazu aufgefordert, ihre Kinder im privaten Haushalt von den restlichen Familienmitgliedern zu trennen. Für den gesamten Zeitraum einer möglichen Quarantäne. Auch sehr junge Kinder sollen sich demnach getrennt vom Rest der Familie in ihrem eigenen Zimmer aufhalten.
In Bruchsal (Kreis Karlsruhe) war an einer Grundschule eine Lehrerin positiv auf das Coronavirus getestet worden. Darauf wurden im Juli zwei Klassen nach Hause geschickt - begleitet von einer Information der Stadt, in der bei Nichteinhaltung der "Isolation in sog. häuslicher Quarantäne" mit einer zwangsweisen Unterbringung des Kindes in einer geschlossenen Einrichtung gedroht wird. Das entsprechende Schreiben hat die Initiative "Familien in der Krise" veröffentlicht.
https://www.focus.de/familie/eltern/bewusst-missverstanden-bei-quarantaene-anordnung-gesundheitsamt-will-kinder-zuhause-von-eltern-isolieren_id_12290254.html
Können Sie mir erklären, wie diese Isolation innerhalb der Familie funktionieren soll? Wie sieht es mit § 6, Abs. 2 & 3 GG aus?
Welches Gesetz wird Ihrer Meinung nach angewendet?

Elke Zimmer
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

als Landtagsabgeordnete von Mannheim kann ich Ihre Frage nur vor dem Hintergrund meiner Kenntnis der Vorgehensweise des Gesundheitsamtes Mannheim beantworten. Seitens des hiesigen Gesundheitsamtes war immer klar und auch kommuniziert, dass auch im Quarantänefall stets die Kinderrechte und das Wohl des Kindes berücksichtigt werden muss. Das heißt konkret, dass keine Isolation von Kindern ohne Eltern angeordnet werden kann. Der Art. 6 GG gibt hier einen weitreichenden Schutz der Familien vor.

Allerdings sind in einer Pandemiesituation auch die Anforderungen des Infektionsschutzgesetztes zu berücksichtigen. Das kann dazu führen, dass Kinder gemeinsam mit Eltern oder entsprechend einem Elternteil isoliert werden müssen, wenn nur so die Infektion eingedämmt werden kann. Aber eben nie Kinder allein. Bei allen Maßnahmen müssen immer das Kindeswohl und die Kinderrechte einbezogen werden und dürfen Einschränkungen nur in eingehender Abwägung getroffen werden. Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Elke Zimmer

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