Frage an Elke Zimmer von Markus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Zimmer,
seit einiger Zeit gibt es das Informationsfreiheitsgesetz in BW um für mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz zu sorgen.
Für einfache Auskünfte dürfen Landesbehörden keine Gebühren erheben. Wieso dürfen insbesondere Gemeinden und Gemeindeverbände auch für einfache Fälle Gebühren erheben? Hierdurch werden Anfragen von finanzschwachen Menschen eingeschränkt. Wie stehen Sie hierzu?
Um die Transparenz als wesentliches Element demokratischer Meinungs- und Willensbildung zu stärken sollten - wie in vielen anderen Bundesländern - bei einfachen Anfragen nach dem LIFG keine Gebühren von Gemeinden erhoben werden dürfen.
Viele Grüße,
M. B.
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Ich gebe Ihnen recht, dass Informationsfreiheit ein hohes Gut ist, welches nicht an die finanziellen Möglichkeiten eines Menschen gekoppelt sein darf. Wie Sie bereits ausführen, regelt auf Landesebene das Landesinformationsfreiheitsgesetz den Zugang zu den bei öffentlichen Verwaltungen vorhandenen Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger unter Beachtung des Datenschutzes.
Es ist auch Aufgaben der Kommunen, die Digitalisierung vor Ort so zu gestalten, dass sie wichtige Ziele, wie den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und die Wahrung demokratischer Grundsätze unterstützt. Im Rahmen der Digitalisierungsstrategie der Stadt Mannheim wurde darum festgelegt, dass die Stadt eine ganzheitliches Konzept zu Open Data / Urban Data entwickelt, welches dem Informationsfreiheitsgesetz Rechnung trägt. Auf kommunaler Ebene unterstützen wir GRÜNE selbstverständlich ebenfalls die Informationsfreiheit. Das Landesgesetz muss auch auf dieser Ebene nutzerfreundlich umgesetzt werden. Es dürfen nicht durch Gebühren erneute Hürden beim Zugang zu Informationen aufgebaut werden. Bei einer Überarbeitung der Gebührenordnung wollen wir GRÜNE diese so gestalten, dass ein breiter Zugang zu Informationen ermöglicht wird, der nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Zimmer