Frage an Elke Siebler von Markus K. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag,
wie sehen Sie den neuesten Angriff auf Arbeitnehmerrechte durch Herrn Merz. (CDU)
Dieser schlägt vor das Betriebsräte duchr die Belegschaft finanziert werden sollen. Angeblich wird dieses schon in Österreich so praktiziert, was eine Desinformation ist.
Tatsache ist: Auch in Österreich trägt der Arbeitgeber die Kosten der Gehälter für freigestellte Betriebsratsmitglieder. So steht es im § 117 des österreichischen Arbeitsverfassungsgesetzes. Die Anzahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder liegt auch nicht etwa im Ermessen der Belegschaft, sondern ist in der gleichen Vorschrift geregelt. Ab einer Belegschaftsgröße von 150 Arbeitnehmern ist ein Betriebsratsmitglied freizustellen, ab 700 zwei, ab 3.000 drei.
Anders als in Deutschland kann die Betriebsversammlung in österreichischen Betrieben beschließen, einen Betriebsratsfond einzurichten (§ 72 Arbeitsverfassungsgesetz). Die Umlage dazu darf nicht mehr als 0,5 Prozent der Bruttogehälter betragen. Aus diesem vom Betriebsrat verwalteten Fond werden einerseits Kosten der Geschäftsführung des Betriebsrats bezahlt (Fahrt- und Schulungskosten), andererseits dient er zur Finanzierung von Sozialeinrichtungen, z.B. Betriebssport oder Unterstützungszahlungen an Belegschaftsmitglieder.