Frage an Elke Ferner von Yves B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Ferner,
der Ansatz der Bundesregierung, in Sachen Energiewende auf ein zentralisiertes Versorgungsnetz für die ganze BRD, ausgehend von Offshore-Windparks, hinzuplanen, bereitet mir Sorgen.
Erstens bedeutet eine Oligopolstellung der Windparkbetreiber mangelnden Wettbewerb, also überhöhte Preise für den Verbraucher und damit Mehrkosten für den Sozialstaat.
Zweitens braucht es sehr lange Stromtrassen von der Nordsee bis nach Süddeutschland. Je länger die Trasse, desto größer die zu erwartende Häufigkeit von Defekten- schlimmstenfalls durch extremistische Saboteure, die einen großräumigen Stromausfall bewirken wollen.
Eine jeweils eigenständige Energieversorgung z.B. der Bundesländer belebt den Wettbewerb und minimiert den Schaden einzelner Netzdefekte. Natürlich haben auch die Windparkbetreiber das Recht, Ihren Strom anzubieten- wenn sie allein für Aufbau und Instandhaltung der Trassen sowie für Schäden von Stromausfällen aufkommen, und regionale Konkurrenz akzeptieren.
Doch das Wirtschaftsministerium sperrt sich mit abenteuerlichen Behauptungen gegen dezentrale Ansätze:
-Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/netze-und-netzausbau.html:
"(...)brauchen wir mehrere tausend Kilometer neue Stromtrassen. Nur so kann
künftig Strom aus erneuerbaren Energien tatsächlich in jede Steckdose in
Deutschland gelangen."
-Quelle: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Netze-und-Netzausbau/wettbewerb-und-regulierung.html:
"Da es nicht effizient wäre, wenn es mehrere Netze nebeneinander geben würde, kann es hier keinen Wettbewerb geben."
Betrachten wir etwa das Saarland. Hier gibt es viele alte Kohlebergwerke, aus denen sich einfach und umweltfreundlich Erdwärme gewinnen ließe. Das würde das Saarland und damit auch den Bund, an dessen Tropf es hängt, finanziell entlasten.
Ich wäre erfreut, wenn Sie mir Ihre Haltung als MdB zu den aufgeworfenen Problematiken erläutern würden.
Mit freundlichen Grüßen
Yves Busch
Sehr geehrter Herr Busch,
vielen Dank für Ihre Anfrage, entschuldigen Sie bitte die verzögerte Antwort. Im Kern stellen Sie die dezentrale der zentralen Energieversorgung im Bereich der erneuerbaren Energien gegenüber. Wir sind überzeugt, dass wir beides brauchen, vor allem im Hinblick auf unsere Industriezentren. Der hohe Energiebedarf des produzierenden Gewerbes kann nicht durch dezentrale erneuerbare-Energien-Anlagen gedeckt werden. Dass aufgrund entsprechender geologischer Verhältnisse die eine oder andere Form der erneuerbaren Energien, wie z.B. Erdwärme, zum Einsatz gebracht werden kann, ist bekannt und wird für jeden Einzelfall entsprechend geprüft, kann allerdings noch keine fossilen KWK-Anlagen ersetzen.
Bei größeren Projekten kommen aufgrund des hohen Investitionsvolumens nur größere Unternehmen zum Zuge. Allerdings ist kaum ein Markt so durchreguliert wie der Energiemarkt, sodass der Preisgestaltung der Offshore-Windkraftbetreiber entsprechend enge Grenzen gesetzt sind, die von dem Gesetzgeber und nicht von den Unternehmen anpasst werden.
Auch wir sind der Auffassung, dass es weder in dem Bereich der Verteilnetze noch der Übertragungsnetze einen Wettbewerb geben sollte, weil parallele Leitungen sowohl volkswirtschaftlich als auch physikalisch keinen Mehrwert ergeben. Ausnahme im Übertragungsnetzbereich sind die Gleichstromleitungen, die sich allerdings in ihren Eigenschaften von den Wechselstromleitungen im Höchstspannungsbereich unterscheiden. Gerade deshalb war es so wichtig, Übertragungsnetze und Erzeugung voneinander zu trennen und mit einem Regelwerk zu versehen, das die Einleitung von Strom ohne Unterscheidung des Anbieters vorschreibt und Strom aus Erneuerbaren Energien den Vorrang einräumt. Letzteres gilt auch auf der Verteilnetzebene.
Ihrer Aussage, dass das Wirtschaftsministerium sich „mit abenteuerlichen Behauptungen gegen dezentrale Ansätze“ sperrt, kann ich nicht folgen. Das Gegenteil ist der Fall: PV-Anlagen und Onshore-Windkraftanlagen werden über eine Einspeisevergütung, die über 20 Jahre fest ist, gefördert. Zudem muss ihr Strom von den Netzbetreibern vorrangig abgenommen werden. Das heißt, bei einem Überangebot werden zunächst fossile Kraftwerke heruntergefahren. Erst wenn sie heruntergefahren sind und dennoch die hohe Einspeisung und der geringe Verbrauch die Netzstabilität gefährdet, werden auch Windräder abgeregelt, erhalten aber eine weitreichende Entschädigung.
Schließlich sprechen Sie die Kohlebergwerke im Saarland an. Bei der Nutzung von Erdwärme aus Kohlebergwerken handelt es sich um tiefer Geothermie. Der Beschluss des novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) vom 1.7.2014 erhöht die Investitionssicherheit für die Stromerzeugung aus tiefer Geothermie. Geothermische Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt sind und vor 2021 in Betrieb gehen, bekommen längere Übergangsfristen und weiterhin eine feste Einspeisevergütung. Aufgrund von Erfahrungen bei der Förderung von Erdwärme werden im Rahmen der verschärften Umweltanforderungen für das Fracking auch die Umweltanforderungen für die Geothermie erhöht werden. Dennoch, die Bedeutung von Erdwärme auch aus Kohlebergwerken wird durch das EEG 2014 bestätigt und bleibt weiterhin aktuell.
Getrennt davon ist die oberflächennahe Geothermie zu bewerten. Mit verbesserten Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) wollen wir Verbraucher motivieren, ihre alte Heizung auf Erneuerbare Energien umzustellen bzw. die Heizungsanlage auszutauschen. Die neuen Regeln sind am 1. April 2015 in Kraft getreten. Erdgekoppelte Systeme für Ein- und Zweifamilienhäuser profitieren am meisten.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ferner