Frage an Elke Conrad von Matthias M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Elke Conrad,
Meine Fragen an Sie persönlich:
1. Wie ist das neue SächsBestG für Särgen und Urnen sowohl mit dem SGV Bl. Nr. 28/91 (Umweltfreundliche Beschaffung) sowie mit der Verfassung des Freistaates Sachsen (Bewahrung der Schöpfung) vereinbar?
Betrachten Sie nur einmal die unterschiedlichen Gewichte von angebotenen ökologischen "Eingefäßsystemen" und dem nach 1990 eingeführten "Zweigefäßsystems" Aschekapsel und Schmuckurne aus Metallen. Diese "Aschekapsel" hat ihren Ursprung im Jahr 1934.
2. Ist Ihnen bewusst, dass mit den neuen gesetzlichen Normen zu Särgen und Urnen, die einstigen Intentionen aus dem Jahre 1994 (z.B. Plaste Urnen aus der Friedhofserde verbannen) vollkommen aufgegeben werden?
Bereits jetzt können für die sächsischen Kommunen, finanzielle und für die Bevölkerung zukünftig noch nicht abzuschätzende finanzielle und emotionale, Belastung zukommen. Bei der Beantwortung der Frage 4, zur Drs. Nr.: 4/15468 wurden lediglich Aussagen wiedergebenden, diese widersprechen den dokumentierten Erfahrungen der kirchlichen Friedhofsträger, sodass eigentlich eine Produkthaftung für die nicht "zerfallenen Aschekapseln und Überurnen" greifen müsste.
4. Ist Ihnen bekannt, dass eine Vielzahl von Sächsischen Kommunen in Ihren Friedhofssatzungen, nicht den seinerzeit gültigen Gesetz (verrottbare Materialien) entsprechende Festlegungen verabschiedet haben?
Sie können dies ja selbst in Ihrem Wahlkreis prüfen.
Viele Grüße aus Leipzig
Matthias Malok
Sehr geehrter Herr Malok,
auf Ihre ganz persönlich formulierten Fragen möchte ich auch gern ganz persönlich antworten.... Bitte entschuldigen Sie hierzu die lange Wartezeit, aber aufgrund von Ortsabwesenheit ging mir ihre Anfrage erst am 5.8.09 zu.
Ich muss gestehen, dass ich mich mit der von Ihnen angesprochenen Thematik noch nicht befasst habe. Zwar musste ich im engsten Familienkreis in den letzen Jahren bereits 2 Beerdigungen erleben und es ist mir auch bekannt, dass eine gewisse Auswahl an Särgen und Urnen angeboten sowie Friedhofsgebühren entrichtet werden. Eine wirtschaftliche sowie ökologische Betrachtung habe ich hierzu allerdings noch nicht angestellt, da in einer solchen Situation zugegebener Maßen andere Emotionen und Gedanken zu verarbeiten sind. Die Ihrerseits vorgenommene sehr sachliche Betrachtungsweise kann natürlich auch unter dem Gesichtspunkt unserer Bevölkerungsentwicklung nicht von der Hand gewiesen werden und sollte in den entsprechenden Gremien Ihren Platz bei der Planung und Diskussion von entsprechenden Regelwerken haben.
Viele Grüße aus Zwickau
Elke Conrad