Frage an Elke Brunnemer von Helmut H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Eine Familie mit Ursprungsland Albanien wurde in einer Nacht- und Nebelaktion nach 16-monatigem Aufenthalt abgeschoben, eine Musterfamilie im Sinne positiver Integration.
Die 14‐jährige Tochter ist Klassenbeste in Deutsch und Mathematik.
Die 9-jährige Tochter, hat fehlerfrei Deutsch gelernt und entwickelte sich in der Schule ebenfalls ausgezeichnet.
Die Mutter mit guten Deutschkenntnissen machte aktuell eine sehr erfolgreiche Ausbildung zur Altenpflegerin in Bammental (ausgebildete albanische Krankenschwester).
Altenpflege ist ein absoluter Mangelberuf. Wir haben einen Pflegenotstand in der Altenpflege der sich in den nächsten Jahren noch wesentlich verschlimmern wird.
Der Vater hatte sich im Rahmen eines 1 Euro‐Jobs im Bauhof der Stadt Neckargemünd nützlich gemacht. Eine Baufirma in Neckargemünd bot eine unbefristete Anstellung aber der Antrag auf Arbeitserlaubnis ist nun seit mehr als 7 Monaten immer noch nicht bearbeitet und beantwortet.
Eine anwaltliche Vorsprache beim Landratsamt und eine Petition scheiterten an der Ignoranz und Gleichgültigkeit der Behörden.
Aus welchen Gründen …
• erfolgt eine Abschiebung von Flüchtlingen, die eine hervorragende Integrationsleistung zeigen?
• erfolgt eine Abschiebung für Flüchtlinge die in einem absoluten Mangelberuf arbeiten und so einen positiven Beitrag zur Lösung unseres Altenpflegenotstands leisten könnten?
• bearbeiten die Behörden einen Antrag auf Arbeitsgenehmigung seit 7 Monaten nicht, obwohl so auch ein positiver Beitrag zur Kostendämpfung der Staatshaushalte erwirtschaftet werden könnte?
• ist die Politik und sind die Behörden nicht in der Lage und willens zu differenzieren, zwischen Flüchtlingen die integrationsfähig und wertvoll für unsere Gesellschaft sind und solchen die Sprachkurse und Integration verweigern?
• werden die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer frustriert und demoralisiert durch einen Fall wie diesen, deren mühevollen Arbeitseinsätze ein wesentlicher Beitrag zur Integrationsleistung darstellen?
Sehr geehrter Herr Hutter,
vielen Dank für Ihre Anfrage über die Seite www.abgeordnetenwatch.de.
Ich verstehe Ihre Verärgerung und Sorgen angesichts des offensichtlichen Integrationswillen der Familie. Ich bitte Sie aber um Verständnis, dass ich über öffentliche Kanäle keine Einzelbewertungen vornehmen werde.
Grundsätzlich findet im deutschen Asylrecht in allen Fällen eine Einzelfallprüfung statt, so dass etwaige Verfolgungsgründe unabhängig von der Herkunft geprüft und anerkannt werden. Die Einstufung von Staaten als sichere Herkunftsländer erfolgt auf der Grundlage der Einschätzung der allgemeinen politischen Verhältnisse. Albanien, Mazedonien, Montenegro und Serbien haben den Status eines EU-Beitrittskandidaten. Dieser ist an die Erfüllung einer Reihe von Kriterien geknüpft. Insbesondere gilt dies für die Verbesserung der Minderheitenrechte, Fortschritte bei der Durchsetzung rechtsstaatlicher Standards und demokratischer Strukturen.
Bund und Länder haben sich im Oktober darauf verständigt, dass für Staatsangehörige der Westbalkanstaaten die Möglichkeit einer legalen Arbeitsmigration geschaffen wird. Dies erscheint mir als der geeignetere Weg, um Menschen aus dieser Region eine berufliche Perspektive in Deutschland zu eröffnen.
Mit freundlichen Grüßen
Elke Brunnemer