Frage an Ekkehard Dietz von Jürgen J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Ekkehard Dietz ,
Sicher machen auch Sie sich Gedanken wie denn Leistungsbezieher nach SGB II oder SGB XII von den Regelsatzanteilen die Strom und Gaskosten für die warm Wasser Zubereitung begleichen können.
Bei denen deren Warmwasserversorgung ebenfalls in der "Singlepauschale" von 20,74€ (West) einhalten ist, schwindet oft schnell das Vertrauen in die Mandatsträger, wenn diese sich der Problematik nicht bewusst sind oder z.B. noch nicht mal die Mühe gemacht haben, die eigenen Abrechnungen mindestes im Vorfeld der Wahl sich genauer anzuschauen.
Wie Sie wissen ist der Regelsatz des Alg II eine Berechnung von 1998 und die Energiepreise seither bis zu 60% gestiegen sind.
Was können Sie mir und auch anderen da für realistische Hoffnungen machen, zumal die Endpreise sicher eher steigen werden?
Mit freundlichem Gruß
J.Jeuter