Frage von Thomas A. • 16.09.2022
Antwort von Eike Holsten CDU • 20.09.2022
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
Der Familienergänzungszuschlag stellt sicher, dass der Mindestabstand der Nettoalimentation von 15 Prozent zur „Grundsicherungsfamilie“ gewahrt bleibt.
Dennoch ist das erhöhte Grundgehalt rechtlich werthaltiger als der reduzierte Familienergänzungszuschlag, da es unabhängig von der familiären Konstellation und eines Hinzuverdienstes gewährt wird, ruhegehaltfähig ist und im Regelfall weitere Beförderungsperspektiven eröffnet.