Eduard Luhmann
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Frage von Olaf S. •

Frage an Eduard Luhmann von Olaf S. bezüglich Verkehr

Zum Sachverhalt:
Bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt es zum Verstoß gegen das Grundgesetz Artikel 3. Dort heißt es sinngemäß: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, niemand darf wegen seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. In vielen sächsischen Gemeinden werden keine Straßenbaubeiträge erhoben, in anderen wird der Höchstsatz von 75% ausgeschöpft. Die Beiträge sind somit wohnortabhängig.
Der Straßenbau ist eine öffentliche Aufgabe, somit auch aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren. Die betroffenen Bürger zahlen bereits Grundsteuer sowie Mineralölsteuer u.s.w., somit ist die Straßenfinanzierung gesichert. Ebenso haben viele Eigentümer geringe Einkommen und Renten. Durch die Erhebung der Beiträge werden viele Bürger gezwungen, sich zu verschulden.

Frage 1: Werden Sie sich für eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit dem Ziel der Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen einsetzen?

Frage 2: Warum werden Straßenausbaubeiträge erhoben, obwohl bereits andere Steuern (Grundsteuern, Mineralölsteuer u.s.w.) gezahlt werden?

Frage 3: Warum werden die Bürger gezwungen, Straßenbaubeiträge zu zahlen, obwohl die
finanzielle Leistungsfähigkeit oftmals gar nicht vorhanden ist?

Frage 4: Warum wird Altbestand nicht berücksichtigt ?
Viele Bürger haben bereits weit vor der Wende ihr Haus gebaut, als es noch keine Straßenausbausatzungen gab.

Antwort ausstehend von Eduard Luhmann
FDP