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Eckhard Pols
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Frage von Jele O. •

Wie stehen Sie zum Einsatz von Open Source Software in der öffentlichen Verwaltung? Wie zur IT-Beschaffung nach fairen Richtlinien?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Oppermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de zur Verwendung von Open Source Software (OSS) im Öffentlichen Dienst.

Die Idee der Verwendung von OSS klingt auf den ersten Blick natürlich gut, denn sie genießen viele Vorteile. Allein schon die oft wegfallenden Anschaffungskosten scheinen bei wirtschaftlicher Betrachtung für die öffentlichen Haushalte zunächst vorteilhaft.

Jedoch darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass bei der Auswahl von geeigneter Software für den Öffentlichen Dienst eben nicht die Anschaffungskosten das alleinige Entscheidungskriterium sein können.

Im Öffentlichen Dienst bedarf es einer zuverlässigen und dauerhaften Wartung und Aktualisierung der Software sowie eines stets verfügbaren Supports für die Nutzer. Die Aktualisierung der Software und das Schließen von Sicherheitslücken ist ein wesentlicher Aspekt für die sichere Verwendung von Software. Dies ist aber bei der OSS durch eine entsprechende Abhängigkeit von den Entwicklern nicht immer und dauerhaft gewährleistet. Ebenso gibt es oft keinen organisierten Support.

Gerade in Hinblick auf die Digitalisierung der Verwaltung muss vor allem die größtmögliche Sicherheit von Daten und auch vor Hackerangriffen höchste Priorität haben. Was passiert, wenn es hier Lücken gibt, mussten die Bürgerinnen und Bürger in Anhalt-Bitterfeld ja gerade schmerzlich erleben.

Das Vertrauen der Bürger in den Staat und seine Institutionen ist nur dann gewährleistet, wenn der Staat die Daten seiner Bürgerinnen und Bürger auch bestmöglich schützt. Dies lässt sich mit lizensierter Software in der Regel besser erreichen als mit OSS. Auch die Haftungsfragen sprechen in meinen Augen für die Verwendung von lizensierter Software in Verwaltungen.

Dementsprechend befürworte ich den Einsatz von lizensierter Software gerade im Bereich des Öffentlichen Diensts.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols, MdB