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Frage von Hauke B. •

Frage an Eckhard Pols von Hauke B. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Pols,

Sie haben am 17. Dezember 2019 für die Änderung am Erneuerbare-Energien-Gesetz Ihrer Fraktion gestimmt.
Wie auf "Frag den Staat" bereits 2019 berichtet wurde, wurden im Zuge dieser Änderung auch Veränderungen am Finanzverwaltungsgesetz vorgenommen, die die Finanzverwaltungen, nach einem kürzlichen Beschluss des Bremer Verwaltungsgerichts, nahezu vollständig von den Verpflichtungen der Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze ausnehmen. (siehe hierzu: https://fragdenstaat.de/blog/2021/02/25/gesetzesanderung-verhindert-aufklarung-des-cum-ex-skandals/ )

War Ihnen dies bewusst? Ist diese Verhinderung jeglicher Rechenschaftspflicht der Finanzverwaltung für Sie vertretbar?
Im aktuellen Fall vor dem Bremer Verwaltungsgericht ging es um Berichterstattung zu Cum-Cum und Cum-Ex Skandal. Hier hat ein Journalist Einsicht in die betreffenden Unterlagen der Verwaltung beantragt um vermutete Versäumnisse bei der Aufklärung dieses Skandals öffentlich zu machen. Dies ist durch diese Gesetzesänderung nicht mehr möglich.

Für mich stellt sich die Frage ob A: Ihre eigene Fraktion oder Partei Sie gezielt über den Inhalt dieser Änderung getäuscht haben oder B: Sie diese Änderung bewusst befürworten und der Meinung sind, die öffentliche Verwaltung sei Ihrem Dienstherren, nämlich den Wählern, keine Rechenschaft schuldig.

In Fall A: würde mich interessieren, welche Konsequenzen Sie gegenüber den Verantwortlichen Ihrer Fraktion oder Partei ergreifen und in Fall B: würden mich Ihre Argumente hierfür interessieren, da ich hier nur Schaden für das Ansehen des Staates und das Vertrauen in Politik und Verwaltung sehe, von den monetären Schäden durch die Verjährung der Steuerforderungen mal ganz abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
Hauke Born

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Born,

vielen Dank für Ihre Mail und Ihre Frage.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Gesetz mit der Änderung des § 21a FVG handelt es sich nach meiner Kenntnis um das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913436.pdf). Die entsprechenden Änderungen finden Sie inklusive Begründung transparent auf den Seiten 183/184.
Zitat: „(…)Dies dient dazu, dass in den vertraulichen Beratungen in einer Atmosphäre der Offenheit und ohne Zwang zur Berücksichtigung von außen eingebrachter Interessen oder Rechtfertigungsforderungen ein allein an der Sache orientierter Austausch von Argumenten sowie eine unbeeinflusste Abstimmung erfolgen kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass sachbezogene Diskussionen nicht stattfinden bzw. in den informellen Bereich außerhalb der Sitzungen verlagert werden, oder eine Einigung gänzlich unterbleibt. Dies widerspräche der Zielsetzung des § 21a FVG eklatant. Die Ergänzung entspricht jahrzehntelanger Praxis und dient der Klarstellung.(…)“
Bezüglich des sog. "Cum-Ex-Skandals" möchte ich sagen, dass es sich um einen der größten finanzpolitischen Skandale in der Geschichte der Bundesrepublik handelt.
Der Schaden für den Bund und den Steuerzahler ist enorm und eine juristische Aufarbeitung ist dringend erforderlich!
Im Zuge dessen befürworte ich eine gründliche, auch strafrechtliche Aufarbeitung der Vorfälle. Dafür haben wir die Verjährungsfrist im Zuge des aktuellen Jahressteuergesetzes verlängert.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols