Frage an Eckhard Pols von Simon M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Pols,
ich hätte eine Frage bzgl. der CO2-Steuer:
Für die Energiewende wurde damals Erdgas (CNG) subventioniert, jetzt nun nach den neuen WLTP-Normen, bei denen die Realwerte deutlich höher liegen, sollen die neuen CNG-Fahrzeuge bei denen der CO2-Ausstoß bis auf eine Nachkommastelle im Realverbrauch gleich bleibt, mit einer CO2-Steuer besteuert werden.
Darunter fällt dann auch Biomethan, Methan aus Biogasanlagen, dass ansonsten auf Feldern auch in die Atmosphäre gelangen würde.
Wir Erdgas-Fahrer nutzen also Vorhandenes, wurden jahrelang subventioniert und werden nun mit Verbrennern wie Diesel und Benzin gleichgestellt bzw. darunter angesiedelt angesichts der Realverbräuche? Gar zu sprechen von der Ökobilanz des E-Autos. Wie erklären Sie das auf einmal aufkommende Erdgas-Bashing? Was tut die Bundesregierung, um diese wichtige Ressource für die Energiewende zu nutzen? Wie wollen Sie einen Kollaps des Erdgastankstellen-Netz verhindern?
Ich bitte um eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
S. M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2019 über abgeordnetenwatch.de zur Förderung alternativer Antriebsarten im Straßenverkehr durch die Bundesregierung unter besonderer Berücksichtigung erdgasbetriebener Fahrzeuge. Zur Beantwortung Ihrer Anfrage möchte ich etwas ausführlicher werden, zumal Sie mehrere Aspekte ansprechen, die ineinander greifen und dem Thema eine gewisse Komplexität verleihen.
Auf der Klimakonferenz der Vereinten Nationen im Dezember 2015 in Paris haben sich 195 Vertragsstaaten - darunter auch die Bundesrepublik Deutschland - verpflichtet, die Treibhausgas-Emissionen zu begrenzen. Dabei streben sie langfristig eine maximale Erderwärmung von 1,5 °C an. Mit dieser Zielsetzung vor Augen will die Bundesregierung in Deutschland bis zum Jahre 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität erreichen. Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung legt sowohl wesentliche Zwischenziele auf dem Weg dorthin als auch zahlreiche Einzelmaßnahmen zur Erreichung des Langfristzieles 2050 fest.
Damit der Verkehrssektor seinen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele leisten kann, müssen erdölbasierte Kraftstoffe schrittweise durch klimafreundliche Alternativen ersetzt werden. Dabei verfolgt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wie die Koalition insgesamt einen technologieoffenen Ansatz. Dies schließt jedoch nicht aus, dass Förderschwerpunkte gesetzt werden. So unterstützt die Bundesregierung aktuell vor allem die Elektromobilität und zunehmend auch die Wasserstofftechnologie. Anders als Fahrzeuge, die mit CNG (englisch „Compressed Natural Gas“) betrieben werden, sind Elektro- und Wasserstofffahrzeuge lokal emissionsfrei. Unbestritten sind bei der Herstellung der Batterien weitere Fortschritte bezüglich ihrer Gesamtumweltbilanz zu erzielen, darauf stellt aber wiederum das Bundesministerium für Bildung und Forschung direkt ab. Vor diesem Hintergrund und angesichts eines steigenden Verkehrsaufkommens in Deutschland verdienen diese Antriebsformen zur gleichzeitigen deutlichen Verbesserung der Lebensqualität vor Ort im Grundsatz eine besondere Förderkulisse.
Eine CO2-"Steuer" sieht das Klimaschutzprogramm 2030 ferner nicht vor, auf das Sie in Ihrer Anfrage abstellen, sehr wohl aber eine Bepreisung von CO2 u. a. im Verkehrssektor im Rahmen eines Emissionshandelssystems. Dies bedeutet, dass für diesen Bereich ein Festpreissystem eingeführt wird, bei dem CO2-Emissionszertifikate an die Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft werden. Diese Unternehmen müssen ihre Preisgestaltung unter Umständen an die neuen Rahmenbedingungen anpassen. Durch die Einführung eines Preises für jede Tonne CO2 im Rahmen eines Emissionshandelssystems sollen alle Antriebstechnologien grundsätzlich gleichbehandelt werden.
Des Weiteren wurden die Steuerbegünstigungen für CNG im Jahre 2017 für die Zeit bis 2026 verlängert, wenngleich die Förderung ab dem Jahre 2024 sukzessive absinkt. Parallel wird das Emissionshandelssystem im obigen Sinne ausgeweitet und die Marktkonkurrenz der Antriebsformen über das Prinzip der Technologieoffenheit weiter gestärkt. Schließlich sollen sich die besten Technologien durchsetzen, wobei ich CNG-betriebenen Kraftfahrzeugen mit ihrer guten CO2-Bilanz vielversprechende Chancen einräume.
Was das seitens der Europäischen Union vorgeschriebene Messverfahren WLTP (englisch Worldwide Harmonised Light-Duty Vehicles Test Procedure) wiederum anbelangt, so ermittelt es den Schadstoffausstoß und den Verbrauch neu zugelassener Pkw realistischer als das vorher angewandte Verfahren „Neuer Europäischer Fahrzyklus“ (NEFZ). Durch höhere gemessene CO2-Emissionen konnte sich zwar tatsächlich modellabhängig die Kfz-Steuer erhöhen, allerdings hat sich an der Berechnung der Kfz-Steuer, die sich weiterhin nach CO2-Prüfwert und Hubraum richtet, grundsätzlich nichts geändert.
Von einem „Erdgas-Bashing“ kann man vor diesem Hintergrund also nicht reden. Stattdessen besitzen erdgasbetriebene Fahrzeuge grundsätzlich die gleichen Chancen wie alle anderen Technologien auch. Durchsetzen soll sich am Ende die umweltfreundlichste und günstigste Antriebsform, was den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugutekommt.
Ich hoffe, Ihnen insoweit eine zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben, und wünsche Ihnen frohe Festtage und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB