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Frage von Metin D. •

Frage an Eckhard Pols von Metin D. bezüglich Verkehr

Die Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen ist im Gespräch. Dies klingt harmlos, hat aber verheerende Folgen. Dies wäre das Einfallstor für Uber, Lyft und Co. Die Anzahl der Pkw zur Beförderung in den Städten erhöht sich um das bis zu 7-fache, (New York: 14.000 Cabs, plus 80.000 Uber, plus 23.000 Lyft) da man Neuanmeldungen nicht beschränken kann. Durch einen Zulassungsstopp für 1 Jahr, versucht New York dem Problem Herr zu werden. Dagegen klagt Uber. Uber ist Anstoß für eine Änderung des Ordnungsrahmen des PBefG, fühlt sich an Gesetze nicht gebunden, schreibt Verluste in Milliardenhöhe, ist bekannt für seine weitreichende Lobbyarbeit, Preisdumping und sein disruptives Vorgehen am Markt weltweit. Im PBfG spielt der Begriff der "persönlichen Zuverlässigkeit" eine besondere Rolle - ein Maßstab, der auch bei der Beurteilung neuer Anbieter beachtet werden muss. Hinzu kommt, das mit Freigabe des Marktes eine Kontrolle desselben, nicht mehr möglich wäre, da das Personal dazu fehlt, die Fahrtenaufzeichnung nicht vorhanden ist und die Wagen nicht kenntlich sind. Zwei Systeme, das Taxi mit seinen Auflagen, Vorschriften und Kosten, neben einem privaten Anbieter, der völlig frei von Pflichten ist. Das ist unlauterer Wettbewerb. Die Freigabe des Marktes, auf diese Art und Weise, würde das Taxigewerbe zerstören, das Steuerzahler und Arbeitgeber in Deutschland ist. Es geht um ca. 250.000 Arbeitsplätze. Uber zahlt in Deutschland keine Steuern und übernimmt keine Verantwortung. Alles das, was man sich für die Zukunft in der Mobilität wünscht, kann Taxi bereits. Es gibt unzählige Taxi-Apps (davon Taxi Deutschland, seit 2010 rund 2.600 Städte und Gemeinden), Bargeldlose Zahlung, Ride Pooling (mytaximatch), AST (Anruf-Sammel-Taxi) auf dem Land, etc. Mir ist es daher unerklärlich, warum man dieses Gewerbe nun vernichten will und den Markt an Uber verschenken. Wo liegt da der Vorteil? Daher möchte ich Sie fragen, wie stehen Sie zur Aufhebung der Rückkehrpflicht für Mietwagen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de zur geplanten Reform des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und den kürzlich vorgelegten Eckpunkten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einschließlich der Frage nach der Rückkehrpflicht von Mietwagen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass sich die bisherigen Regelungen im PBefG in der Vergangenheit grundsätzlich bewährt haben, wodurch wir in Deutschland im internationalen Vergleich gute öffentliche Verkehrssysteme haben. Dennoch dürfen wir uns nicht den Möglichkeiten verschließen, die neue technische Entwicklungen und Personenbeförderungsdienstleistungen bieten können – sowohl in der Stadt als auch auf dem Land. Deshalb haben CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart, das PBefG mit Blick auf neue digitale Mobilitätsangebote zu modernisieren. Dabei wollen wir die Vorteile der neuen Entwicklungen in unserem ÖPNV-System nutzbar machen und gleichzeitig dafür Sorge tragen, dass Bewährtes nicht zerstört wird. So werden wir zum Beispiel darauf achten, dass zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen eine faire Verteilung von Rechten und Pflichten herrscht und gleiche Bedingungen für vergleichbare Anbieter gelten. Zudem ist uns wichtig, dass gute soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie qualitative und ökologische Standards festgelegt werden.

Uns ist bewusst, dass die Reform des PBefG nicht einfach wird. Sehr unterschiedliche Interessen prallen hier aufeinander. Aufgabe der Politik ist es, diese unterschiedlichen Interessen im Sinne einer modernen und nachhaltigen Mobilität, die auch stets die Bedürfnisse von Beschäftigten und Nutzern im Blick hat, zusammenzuführen. Die vom BMVI vorgelegten Eckpunkte sind hierfür nur ein erster Vorschlag. In den nächsten Wochen und Monaten werden noch zahlreiche Gespräche mit den verschiedenen Akteuren und Interessengruppen geführt werden. Das ist wichtig, damit wir am Ende zu einem guten Ergebnis kommen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB