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Eckhard Pols
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Frage von Jan-Hauke A. •

Frage an Eckhard Pols von Jan-Hauke A.

Sehr geehrte Herr Pols,

Sie haben dem Bundeswehreinsatz gegen den IS in Syrien zugestimmt.
Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien ist nicht kompatibel mit dem Völkerrecht. Nach dem Völkerrecht, das über dem EU-Recht steht, ist es nur erlaubt in einem Land aktiv zu werden, wenn es einen Beschluss des UN Sicherheitsrates gibt oder das Land um Hilfe bittet und damit an die Bundesregierung herantritt. Erfahrungen aus den Angriffskriegen des Nazi-Regimes haben zu der UN-Charta geführt und wurden von allen Staaten ratifiziert. Danach sollten diese Regeln immer und für jedes Land gelten, ohne Ausnahme von "westlichen Alleingängen".
Sie haben sich die Entscheidung sicherlich nicht leicht gemacht.
Könnten Sie mir hierzu auseinandersetzen, wie sie es für effektiv halten, eine asymmetrisch agierende Terrorgruppe mit Bomben zu bekämpfen? Der IS ist aktiv im fast gesamten nahen Osten, Nordafrika und Frankreich sowie Belgien. Wie sieht der Plan für den Einsatz aus, das Ziel? Gibt es eine Exit-Strategie?
Nach dem jahrelangen Einsatz in Afghanistan haben wir den Terror nicht besiegt, obwohl Bodentruppen über 10 Jahre aktiv waren. Die Taliban sind so stark wie nie. Was macht Sie optimistisch, dass es in Syrien anders laufen wird? Über welche Informationen verfügen Sie, dass sie einen weiteren militärischen Einsatz gegen den Terror für erfolgsversprechend halten?

mit freundlichen Grüßen

Jan-Hauke Alberts

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Alberts,

vielen Dank für ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de vom 12.12.2015.

Natürlich habe ich mir die Entscheidung über den Syrien-Einsatz der Bundeswehr nicht leicht gemacht. Besonders die Frage nach der rechtlichen Grundlage war für mich ein entscheidender Punkt. Ich habe mich deswegen umfassend informiert und viel mit Juristen in unserer Fraktion gesprochen, die sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt haben. Nach deren Einschätzungen besteht nicht zwingend die Notwendigkeit eines UN-Mandats. Der Bundeswehr Einsatz in Syrien ist demnach durch das Selbstverteidigungsrecht gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen gedeckt, in Verbindung mit der von Frankreich aufgerufenen Beistandsklausel Art. 42 Abs.7 EU-Vertrag. Flankiert wird dies durch Resolution 2249 (2015) des Welt-Sicherheitsrates vom 20. November 2015. Somit stellt unser Einsatz in Syrien keinen Bruch des Völkerrechts dar.

Ich bin mir natürlich bewusst, dass sich der IS nicht alleine durch Bomben besiegen lässt. Aber unser Engagement vor Ort kann helfen, die Luftschläge der Koalition noch effektiver zu führen. Dieser Lufteinsatz wird von deutscher Seite aus militärisch flankiert durch die Aufrüstung und Ausbildung der Peschmerga, die bereits einige Erfolge im Kampf gegen den IS verbuchen konnten.
Unser wichtigster Baustein muss aber nichtsdestotrotz weiterhin der politische Prozess der Wiener Verhandlungen zur Beendigung des Bürgerkriegs in Syrien sein. Dieser Schritt ist natürlich auch der wichtigste Pfeiler unserer Exit-Strategie.

Zu ihrem Vergleich mit Afghanistan sei bemerkt, dass hier ganz unterschiedliche Voraussetzungen herrschen. Syrien und Afghanistan sind zwei unterschiedliche Länder und der IS und die Taliban sind unterschiedliche Terrorgruppen. Der IS stützt sich stark auf ausländische sowie nicht einheimische Kämpfer. Dies - und auch die brutale Herrschaft des IS - sorgt für keinen großen Rückhalt des IS in der Bevölkerung seiner Gebiete. Zum anderen gab es in Syrien vor dem Bürgerkrieg geordnete, wenn auch nicht demokratische Strukturen, die eine gewisse Stabilität schufen. Dies war in Afghanistan bekanntermaßen nicht der Fall. Das macht es hoffentlich einfacher, das Land im Nachhinein wieder zu ordnen. Diese Punkte stimmen mich optimistisch, dass es in Syrien anders verlaufen wird. Und ich bin ungeachtet aller möglicherweise auftretenden Probleme und Herausforderungen ganz klar der Meinung, dass ein weiteres Abwarten keine Option mehr war.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols, MdB