Frage an Eckhard Pols von falk k. bezüglich Gesundheit
wie stehen sie zum thema cannabis legalisierug?
ich weiß das die cdu ein strickter gegner der legalisierung ist also verschonen sie mich bitte mit den üblichen floskeln wie der einstiegsdrogen theorie(die übrigens vom bundesverfassungsgericht wiederlegt wurde) oder der psychosen nummer u.s.w. jedes jahr auf`s neue werden menschen in unserem land kriminalisiert warum? der alkohol ist doch auch erlaubt warum wird der alkohol nicht verboten der fordert jedes jahr so viele opfer aber mit den worten von frau mortler ist der alkohol ja gesellschaftsfähig und gehört zu unserer kultur und soll ich ihnen was sagen cannabis auch schon sehr sehr lange wer gibt dem deutschen das recht über das leben seiner bürger zu bestimmen . ich bin sehr gespannt auf ihre meinung
mit freundlichen grüßen
Sehr geehrter Herr Ketelhohn,
auch wenn Sie die Legalisierung von Cannabis persönlich umtreibt, gibt es in der Tat Argumente, die dagegen sprechen und nicht als „übliche Floskeln“ abzutun sind. Nichtsdestotrotz möchte ich mich zu Ihrer Darstellung gerne äußern. Sie beschreiben zunächst, dass das BVerfG die „Einstiegsdrogentheorie“ widerlegt hätte. Dem darf ich entgegenhalten, dass das Bundesverfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wacht und in diesem Rahmen klare Feststellungen getroffen hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92, 2 BvR 2031/92 - (vgl. BVerfGE 90, 145 ) entschieden, dass § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG, soweit er das Handeltreiben mit sowie die Einfuhr, die Abgabe und den Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit Strafe bedroht, und dass § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BtMG, soweit er den Besitz von Cannabisprodukten mit Strafe bedroht, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Darüber hinaus möchte ich zu bedenken geben, dass Straftatbestände aufzuweichen, nur weil viele sie missachten und die Polizei „Wichtigeres“ zu tun hat, als sich um jeden Joint zu kümmern, für mich keine Option darstellt. Dann könnte man auch Kleinkriminelle gewähren lassen.
Gegen eine Freigabe sprechen aber auch noch andere Gründe. Die Beweise dafür, dass Cannabisprodukte ungefährlich sind und das es keine „Einstiegsdroge“ ist, stehen aus meiner Sicht tatsächlich aus.
Dass der regelmäßige Konsum zu psychischer Abhängigkeit bis hin zu irreversiblen Persönlichkeitsveränderungen führen kann (!), ist hingegen nachgewiesen. Natürlich ist auch Alkohol im Übermaß gesundheitsschädlich und birgt erhebliches Suchtpotenzial. An dieser Stelle halte ich es allerdings in der Tat mit der Argumentation von Frau Mortler und sehe eine kulturelle Basis – im Gegensatz zu Cannabis.
Abschließend möchte ich noch anbringen, dass Verbote Erstkonsumenten eine Ungesetzlichkeit aufzeigen, während eine Freigabe als Unbedenklichkeitssiegel missverstanden werden kann. Vor einem derart unverantwortlichen Signal sollte sich der Rechtsstaat, der auch eine Fürsorgepflicht hat, hüten.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB