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Eckhard Pols
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Frage von Georg E. •

Frage an Eckhard Pols von Georg E. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Pols,

Mit Interesse verfolge ich die Pläne von Frau Grütters , die Gesetzgebung zu ändern, die den Handel mit Münzen, Briefmarken und anderen Sammelgegenständen regelt.

Das geplante neue Kulturgutschutzgesetz droht uns Münzsammlern, aber auch allen anderen Sammlern mit starken Einschränkungen, da für alle Sammlungsgegenstände, die älter als 100 Jahre sind, hohe bürokratische Hürden eingefordert werden, die praktisch für kein Stück erbracht werden können. Der härteste Einschnitt ist ein geplanter Provenienznachweis über 20 oder gar 30 Jahre, der rückwirkend für alle Sammlungsgegenstände gefordert werden soll.

Gerade bei Münzen ist es illusorisch auf einem Stammbaum zu bestehen, Münzen sind seit fast 2500 Jahren als Gebrauchs- und Kommunikationsmittel eingesetzt worden und von jeher überall dort anzufinden gewesen, wo gekauft und verkauft wurde.
Ein Beispiel : Ein Hamburger Kaufmann in der Mitte des 19. Kahrhunderts, der Korn aus Russland kaufen wollte, liess sich die dafür notwendigen Goldmünzen in der dänischen Münze in Altona prägen. Von Russland aus wanderten die Münzen weiter, vielleicht nach Deutschland oder nach England, überall dorthin, wo man Geld einsetzen musste. Ebenso war der englische Sovereign oder das französische Zwanzigfrankenstück vor 1871 die gewöhnlichste Handelsmünze in Deutschland, dem "Tummelplatz der fremden Münzen". Eine Münze gehört also nicht einem Land, sondern allen und muss auch überall gesammelt und gehandelt werden können.

Frau Kampmann, bekannte Autorin numismatischer Fachbücher und unzähliger Aufsätze, hat eine online-Petition gegen den Entwurf eingerichtet:

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns

Ich möchte Sie hiermit fragen,wie sie dieses Gesetz beurteilen und wie Sie das politische Geschehen beeinflussen werden, um zu verhindern, dass ein kulturell erbauliches Hobby Gefahr läuft, kriinalisiert zu werden.

Mit freundlichen Grüssen,

Engel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Engel,

vielen Dank für die E-Mail über Abgeordnetenwatch.de zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturschutzgutes.

Lassen Sie mich bitte Vorweg nehmen, dass nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens noch nicht einmal ein abgestimmter Referentenentwurf vorliegt, sich das Verfahren also in einem sehr frühen Stadium befindet.
Wie bei jedem Gesetzesvorschlag aus einem Ministerium üblich, gibt es derzeit unterschiedliche Vorentwürfe für einen Referentenentwurf, an denen im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung Vertreter von Fachverbänden, Wissenschaft und Kultureinrichtungen im Sommer/Herbst 2014 schriftlich und im April 2015 mündlich beteiligt wurden. Auf Basis der Anhörungsergebnisse hat die Beauftragte für Kultur und Medien den sogenannten Referentenentwurf angefertigt, der am 29. Juni 2015 in die Ressortabstimmung gegangen ist, sprich an die beteiligten Bundesministerien versandt wurde. Diese haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme. Erst wenn die Ressortabstimmung abgeschlossen ist, kann der Referentenentwurf offiziell veröffentlicht und gleichzeitig den Ländern, Fachverbänden aus Kunst und Kultur sowie den kommunale Spitzenverbände zur erneuten Stellungnahme vorgelegt werden. Meines Wissens nach wird dies in den kommenden Tagen geschehen. Der Textentwurf ist dann auf der Seite der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien einzusehen.

Der weitere Zeitplan sieht bisher vor, dass der Referentenentwurf am 26. August im Regierungskabinett behandelt werden wird. Erst mit der Verabschiedung durch das Kabinett beginnt das reguläre Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Bundesrates und Bundestags. Für den Bundestag heißt dies, dass ich mit einer parlamentarischen Befassung im Oktober oder November dieses Jahres rechne.
Das Gesetz ist insgesamt notwendig geworden, um internationaler Kritik an der Umsetzung der UN-Konvention zu begegnen und die EU- Rückgaberichtlinie von 2014 in deutsche Recht umzusetzen. Damit werden, allen bisherigen Entwürfen nach, lediglich Regelungen zum Handel mit Kunst- und Kulturgütern, die bereits im Außenhandel der EU gelten, auch im Binnenhandel der EU angewandt. Deutschland ist neben Holland einer der letzten EU-Mitgliedsstaaten, das eine solche Regelung nicht hat.

Sehr geehrter Herr Engel, gern nehme ich Ihre Bedenken zum Entwurf auf und werde ein gesondertes Auge in den parlamentarischen Beratungen darauf legen, sobald uns der Entwurf vorliegt. Sollten sich die Bedenken bestätigen, darf ich Ihnen versichern, dass ich mich für eine praktikable Regelung einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols MdB