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Eckhard Pols
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Frage von Miro T. •

Frage an Eckhard Pols von Miro T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Pols,

ich möchte gerne erfahren, wie Sie zu der Einführung der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung stehen, und weshalb es die CDU befürwortet, mich anlasslos zu überwachen? Ergänzend dazu:
- Warum soll die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten?
- Welche Belege gibt es für die Wirksamkeit dieses Instruments?
- Weshalb hat das Gutachten des max Planck Instituts, das die Bundesregierung selbst beauftragt hat und das die Wirksamkeit widerlegt, Unrecht?
- Wie werden Whistleblower noch gesichert kommunizieren können?
- Welche Fallbeispiele aus anderen Ländern sind Ihnen bekannt, in denen die Vorratsdatenspeicherung nachweislich zum Ermittlungserfolg beigetragen hat und nicht widerlegt ist wie bei Anders Breivik, den NSU Morden, den Charlie Hebdo Attentaten?
- Empfehlen Sie mir, aufgrund der anscheinend sehr hohen Gefährdungslage nicht mehr in Länder zu reisen die die Vorratsdatenspeicherung abgeschafft haben, wie z.B. die Niederlande, Bulgarien oder die Slowakei?

Freundliche Grüße,

Miro Tunk

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Tunk,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich nicht auf alle Punkte Ihrer Frage eingehe - so kann und möchte ich beispielsweise keine Tipps geben, wie Whistelblower noch gesichert kommunizieren können. Ich möchte auch noch einmal sagen, dass es sich bei der Vorratsdatenspeicherung um EIN Instrument zur Terrorabwehr handelt, nicht das ausschließliche. Deswegen ist natürlich eine Reise in Länder ohne dieses Instrument nach wie vor möglich.

Ich bin mir der Sensibilität des Themas Vorratsdatenspeicherung bewusst und kann Ihre Bedenken nachvollziehen. Mit der geplanten Neuregelung soll die Anonymität des Internets keinen Schutz mehr bieten können. Ausschließlich zur Aufklärung schwerster Straftaten sollen Daten gespeichert werden dürfen – die IP-Adressen von PCs sowie Informationen, welche Rufnummern wann angerufen wurden.

Oft sind die anfallenden Verbindungsdaten die einzigen Spuren, mit denen die Täter überführt werden können. Wie bereits erwähnt, erfolgt ein Abruf der Daten nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter. Die betroffenen Personen müssen vor dem Abruf ihrer Daten grundsätzlich benachrichtigt werden. Von einer anlasslosen Überwachung aller Bürger und Speicherung sämtlicher Daten kann also nicht die Rede sein.

In richterlich genehmigten Fällen ist die Speicherfrist zudem beschränkt – nach spätestens zehn Wochen werden die Daten gelöscht. Inhalte von Anrufen und aufgerufene Internetseiten werden grundsätzlich nicht gespeichert. Darüber hinaus ist der gesamte E-Mail-Bereich von der Speicherung ausgenommen. Auf Basis der hervorgegangenen Ausführungen, hoffe ich, dass Ich Ihnen Ihre Sorgen zu dieser Neuregelung der Speicherfristen für Telefon- und Internet-Daten nehmen konnte.

Mit den vorgestellten Leitlinien wird das langjährige Anliegen der Union für eine bessere Verbrechensbekämpfung nunmehr mit Augenmaß umgesetzt.

Ich bin der Meinung, dass die Vorratsdatenspeicherung ein effektives Ermittlungsinstrument, auf das wir mit Blick auf die aktuell angespannte Sicherheitslage nicht verzichten können. Es geht hierbei um schwere Verbrechen, um organisierte Kriminalität, Kinderpornographie und Terrorismus. Zwischen den Jahren 2010 und 2013 haben sich allein in Niedersachsen 185 schwere Straftaten ereignet, die aufgrund fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden konnten. Davor sollen die Bürgerinnen und Bürger in Zukunft besser geschützt werden.

Zur Studie des Max-Planck-Instituts möchte ich gern beispielhaft auf einen Artikel in der Süddeutschen Zeitung vom 20. März 2012 mit dem Titel "Ein Institut, zwei Meinungen" hinweisen, in dem es unter anderem heißt: " Der Fortfall der Vorratsdatenspeicherung wird im ersten Gutachten - das der SZ vorliegt - als spürbares Problem der Verbrechensbekämpfung geschildert. Im zweiten, bereits publizierten, wird dies eher bestritten. Beispiel: Nutzen gespeicherte Verbindungsdaten, wie es sie bis 2008 gab, bei der Aufklärung von Morden? 2010 schrieb das Institut: Im Prinzip ja. Wörtlich: "Essentielle Bedeutung haben retrograde Daten (die es erlauben, elektronische Verbindungswege nachträglich nachzuvollziehen; SZ) nach der Erfahrung der Polizeipraktiker" besonders auch bei "Raubdelikten, schweren Gewalt- und Tötungsdelikten".

Mit freundlichen Grüßen,

Eckhard Pols, MdB