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Eckhard Pols
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Frage von Mario E. •

Frage an Eckhard Pols von Mario E. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Pols!

Ich beziehe mich auf einen Fernsehbericht aus der vergangenen Woche, in dem in einem Nebensatz erwähnt wurde, daß die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und anderen Asylbewerbern in Deutschland voll durch die gesetzlichen Sozialversicherungsträger finanziert wird.
Dies würde doch nichts anderes bedeuten, als daß die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten somit, ´mal wieder, 100% der Lasten zu tragen hätten. (der Arbeitgebenanteil ist ja bekanntlich gedeckelt)

Ist diese Information korrekt?

Und, wenn ja, wie rechtfertigen Sie, daß diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe wieder einmal nur uns "Pflichtversicherten" aufgebürdet wird, während diejenigen, die es sich wahrlich leisten könnten, sich über ihre Privatversicherungen aus der Verantwortung stehlen dürfen?

Und, sind hier Änderungen geplant (z.B. ein zusätzlicher Bundeszuschuß)?

Und, nicht zuletzt, halten sie dieses Verfahren für verfassungsgemäß?

Mit freundlichen Grüßen

Mario Erdmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Erdmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zum Thema Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Grundsätzlich wird die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Dieses sieht eine medizinische Notversorgung "zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände [...] einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen [...]" vor. Zahnmedizinische Behandlungen erfolgen demnach nur, wenn diese im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar sind, die Betreuung von werdenden Müttern und Wöchnerinnen muss sichergestellt sein. Darüber hinaus werden die amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen gewährleistet. Für die Inanspruchnahme einer Gesundheitsleistung muss ein Antrag bei der zuständigen kommunalen Sozialbehörde gestellt werden, die über die Gewährung der Leistung entscheidet. Finanziell getragen werden die Kosten der Gesundheitsversorgung durch die Kommunen. Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) als Sozialversicherungsträger erbringt, kann sie sich entsprechend von den Kommunen erstatten lassen. Es stimmt also nicht, dass die GKV und damit die von Ihnen erwähnten Pflichtversicherten für die Kosten aufkommen müssen. Vielmehr werden diese aus allgemeinen Steuermitteln getragen. Zur Entlastung der Kommunen hat der Bund den Ländern bereits im vergangenen Jahr 500 Millionen Euro für 2015 und noch einmal den gleichen Betrag für 2016 zur Verfügung stellt, die zur Bewältigung der Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern bestimmt sind. Für die Weitergabe der Bundeshilfen sind die Länder zuständig, die ihre Kommunen hier nicht im Regen stehen lassen dürfen.

Aufgrund der aktuellen Flüchtlingsströme sind jedoch die Kommunen finanziell und verwaltungsseitig vielerorts am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Daher werden derzeit unterschiedliche Modelle diskutiert, die eine weitere Entlastung der Kommunen mit sich bringen, insbesondere das sogenannte "Bremer Modell". Dieses sieht die temporäre Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber und Flüchtlinge vor, die im Leistungsumfang entsprechend der Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetztes eingeschränkt ist. Bei diesem Modell entscheidet bereits von Beginn an ein Arzt über die Inanspruchnahme und Gewährleistung von medizinischen Leistungen, nicht mehr die kommunale Sozialbehörde. Davon wird sich ein erheblicher Rückgang des kommunalen Verwaltungsaufwandes und eine fachlich besser abgesicherte medizinische Entscheidung versprochen.

Bund, Länder und Vertreter der Kommunen befinden sich in einem beständigen Austausch zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. So werden die oben genannte und weitere Möglichkeiten der kommunalen Entlastung wieder auf dem nächsten Flüchtlingsgipfel Mitte Juni im Kanzleramt zur Debatte stehen.

Ich hoffe, Ihre Fragen mit diesen Informationen beantwortet zu haben,
mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols MdB