Frage an Eckhard Pols von Anton S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Guten Tag Herr Pols,
ich mache gerade eine Ausbildung zum Agrarwirtschaftlich technischen Assistenten in Lüneburg. Wir haben in der Berufsschule Religionsunterricht. Auf die Frage warum wir bei einem schon recht gefüllten Stundenplan Religionsunterricht haben, wurde mir von meiner Klassenlehrerin gesagt, dass ein Vertrag mit der Landeskirche besteht und sobald Religionslehrer verfügbar sind diese auch unterrichten müssen. Daher ist meine Frage ob und in welcher Form so ein Vertrag zwischen Landeskirche und der Landesregierung besteht ? Und wie kann so ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn doch schon im Grundgesetz die Trennung von Kirche und Staat verankert ist?
Vielen Dank für Ihre Mühe, mit freundlichen Grüßen
Anton Schopf
Sehr geehrter Herr Schopf,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Religionsunterricht. In der Bundesrepublik Deutschland sind nach dem Föderalismusprinzip die Bundesländer zuständig für Schulpolitik. Über spezifische Verträge auf Landesebene kann ich Ihnen als Bundestagsabgeordneter daher auch keine Auskünfte geben, die Niedersächsische Landesregierung wird Ihnen da aber sicher gern weiterhelfen.
Grundsätzlich aber zum Religionsunterricht. In unserer Verfassung (Artikel 7 Absatz 3 GG) ist geregelt, dass Religionsunterricht ordentliches Lehrfach ist. Gleichzeitig ist in unserer Verfassung geregelt, dass Kirche und Staat getrennt sind. Dennoch ist die Kooperation in einigen Feldern verfassungsrechtlich erlaubt, wie beispielsweise beim Religionsunterricht. Eine solche Zusammenarbeit verstößt auch nicht gegen das Verbot einer Staatskirche und auch nicht gegen die staatliche Neutralität. Hiermit haben sich auch schon viele Verfassungsrechtler und das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. . Insofern sehe ich bei etwaigen Verträgen verfassungsrechtlich kein Problem.
Mit freundlichen Grüßen,
Eckhard Pols, MdB