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Eckhard Pols
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Frage von Hans-Joachim E. •

Frage an Eckhard Pols von Hans-Joachim E. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Pols,

Sie stimmen doch vermutlich mit mir überein, dass wir mit unserer Erde sehr sorgsam umgehen sollten, vielleicht noch sorgsamer als bisher. Urwaldrodungen, Verstrahlung der Luft durch Atomtechnik, Ozeanverschmutzung durch Plastikmüll, Pestizideinträge in der Landwirtschaft um nur einige Sünden zu nennen.
Ein sorgfältiger Gärtner gräbt sein Beet nicht um, er belüftet die Bodenzonen lediglich, um den wertvollen Organismen ihre Lebensbedingungen zu erhalten.

Nun meine Fragen:
- Halten Sie es für gerechtfertigt, dass der Mensch kilometertief die Erd- und Gesteinsschichten aufbricht, diese also dauerhaft verändert und überdies noch mit garantiert umweltfeindlicher Flüssigkeit vollpumpt, nur um für etwa 10 Jahre eine Gasausbeute zu haben?
- Ist die Zulassung von "schwach wassergefährdenden Soffen" in Ihren Augen denkbar?
- Wie haben Sie am 01.April bei dem Gesetzentwurf bezüglich Fracking abgestimmt?
- Wie lauten die Argumente der Wasser- und Bergbauindustrie?

Vielen Dank für die Beantwortung im voraus und
mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Ebel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ebel,

vielen Dank für Ihre Nachricht über Abgeordnetenwatch zum Thema fracking, die ich Ihnen gern beantworte.
Lassen Sie mich zunächst festhalten, dass ich im gesamten bisherigen Prozess, beginnend mit dem Referentenentwurf der beiden SPD-Häuser, stets darauf gedrungen habe, dass folgende Punkte Beachtung finden:
1. Mit der geplanten Übertragung einer Entscheidung über kommerzielles Fracking im unkonventionellen Bereich an eine Kommission gibt der Deutsche Bundestag das Heft des Handelns aus der Hand. Eine Entscheidung für die Förderung heimischer Schiefergas- und Kohleflözgasvorräte, die immer mit Risiken verbunden sein wird, muss am Ende im Parlament entschieden werden.

2. Die Grenzziehung zwischen konventioneller und unkonventioneller Förderung bei einer Tiefe von 3000 m halten wir grundsätzlich für unsachgemäß, da ein großer Teil der Schiefergas- und Kohleflözgas-Formationen außerhalb dieser Verbotszone liegt. Hier wären also weder Probebohrungen noch eine wissenschaftliche Begleitung vorgeschrieben, d.h. der kommerziellen Nutzung wären Tür und Tor geöffnet. Aus diesem Grunde halten wir ein Verbot für geboten, dass sich nicht an einer Tiefenbegrenzung orientiert, sondern an Genese und Ausprägung der betreffenden Gesteinsformation.

3. Bevor wir über die Gewinnung von Gas aus unkonventioneller Erdgasförderung nachdenken, sollten wir zunächst die bestehenden Probleme bei der konventionellen Erdgasförderung beheben. Diese Probleme sehen wir in den vorliegenden Referentenentwürfen nicht ausreichend berücksichtigt. Die Referentenentwürfe sehen keine akzeptable Lösung der Entsorgungsfrage des giftigen Lagerstättenwassers vor. Dieses Problem dürfen wir nicht kommen-den Generationen überlassen. Deshalb fordern wir eine oberirdische Aufbereitung nicht nur des Flowbacks sondern auch des Lagerstättenwassers. Diese Aufbereitung ist technisch machbar und wird von der Industrie selbst angeboten. Den in den Entwürfen vorgesehenen Bestandsschutz für bereits bestehende Verpressgenehmigungen lehnen wir ab.

4. Durch Regelung im Gesetz muss sichergestellt werden, dass spätestens in der Betriebserlaubnis festgeschrieben werden muss, dass sichergestellt wird, den Bohrschlamm, dessen Konzentration an radioaktiven Substanzen über den Grenzwerten liegen kann, lückenlos zu kontrollieren und entsprechend zu entsorgen.

5. Beim Abfackeln von Gas, welches von Zeit zu Zeit notwendig ist, um Leitungen zu reinigen oder Druckprüfungen vorzunehmen, fordern wir eine gesetzliche Verpflichtung eines Abgas-Filters, der alle für Mensch und Natur schädigenden Substanzen herausfiltert. Derzeit ist es so, dass mit dem Abfackeln von Gas unter anderem Quecksilber ungefiltert in die Luft gelangt.

6. Abzulehnen ist aus unserer Sicht ebenfalls die vorgesehene Einzelfall-Vorprüfung bei Erdgas-fördervorhaben ohne Fracking und bei einer täglichen Fördermenge unter 500.000 Kubikmetern. Wir fordern eine generelle umfassende UVP-Pflicht für sämtliche Erdgasfördervorhaben sowie für die Geothermie – unabhängig davon ob gefrackt wird oder nicht und unabhängig von der Fördermenge.

7. Wir begrüßen die Aufnahme eines Gewässer-Monitoring während und nach der Durchführung von Fracking-Maßnahmen. Wir fordern darüber hinausgehend ein ständiges Monitoring von Luft, Boden und Wasser rund um jede Erdgasbohr- und Erdgasförderstätte.

8. Aktuelle Vorkommnisse wie 2012 in Niedersachsen, in den Niederlanden sowie kürzlich in den Vereinigten Staaten, haben gezeigt, dass durch die Erdgasförderung seismische Verwerfungen verursacht werden, die zu Erbeben führen können. Daher sind im Vorfeld jeder Probebohrung für die Erdgasförderung umfangreiche geologische Untersuchungen der seismischen Beschaffenheit der Gesteinsschichten durch unabhängige wissenschaftliche Gutachter zwingend vorzuschreiben, um Erdbebenrisiken auszuschließen.

9. Wir begrüßen die Aufnahme der Beweislastumkehr im Falle von durch die Erdgasförderung induzierten Erdbeben. Nicht akzeptabel ist aus unserer Sicht allerdings ist die Einschränkung, dass die Beweislastumkehr nur bei Erdbeben ab einer Lokalmagnitude von 2,0 gelten soll, sowie nur in einem Radius von 500m um das Bohrloch herum sowie erst bei einer Hebung oder Senkung der Erde von mindestens 10cm und nur bei einer Korrelation zwischen Herdtiefe mit der Tiefe des Erdgasfeldes. Das schränkt die Anwendbarkeit der Beweislastumkehr dergestalt ein, dass sie beispielsweise für die Schäden der vergangenen Erdbeben wohl nicht zur Anwendung gekommen wäre. Außerdem fordern wir zur Absicherung von Schäden im Falle von Insolvenz oder Verkauf von Unternehmen die Hinterlegung einer Bankbürgschaft.

10. Ausdrücklich begrüßen wir, dass der Gesetzentwurf eine erhebliche Ausweitung der Ausschlussgebiete sowie strenge Auflagen, darunter ein umfassendes Monitoring, vorsieht. Allerdings muss durch Bundesgesetz klargestellt werden, dass auch Horizontalbohrungen unterhalb der als schutzwürdig eingestuften Gebiete verboten sind. Dies ist für den umfassen-den Schutz des Grund- und Trinkwassers unerlässlich. Auch die verpflichtenden Umweltverträglichkeitsprüfungen finden unsere Zustimmung, wenngleich die konkreten Bestimmungen derzeit noch unklar sind.

11. Wir fordern eine Ausweitung der Tabuzonen für die Erdgasförderung auch auf Gewässer, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen oder private Wasserentnahmestellen enthalten.

12. Wir begrüßen, dass Geothermie-Vorhaben mit Einsatz der Fracking-Technologie in Wasserschutzgebieten verboten werden sollen. Allerdings fordern wir ein generelles Verbot von Geothermie in Wasserschutzgebieten. Bereits in der Vergangenheit ist es zu Leckagen bei Geothermie-Bohrungen gekommen, die in Wasserschutzgebieten verheerende Folgen haben könnten.

13. Alle Regelungen zum Fracking sollen wirkungsgleich für die Erdgas- wie für die Erdölförderung gelten.

Diese Punkte habe ich gemeinsam mit vielen Fraktionskollegen vertreten und in die bisherigen, außerparlamentarischen Beratungen gegeben. Am 01. April ist jedoch mitnichten eine Entscheidung im Parlament getroffen worden, sodass ich auch bisher nicht abgestimmt habe bzw. abstimmen konnte. Vielmehr ist am 01. April der sogenannten Kabinettsentwurf zum fracking innerhalb der Bundesregierung debattiert und abgestimmt worden. Erst im kommenden Schritt werden wir die Vorlage der Regierung im Parlament beraten und vermutlich im Laufe des Jahres abschließend abstimmen.

Bezüglich Ihrer Frage zu den Argumenten der Wasser- und Bergbauindustrie bitte ich Sie, sich auf den Seiten der entsprechenden Unternehmen und Fachverbände zu informieren, da Sie hier deren Argumente im Überblick finden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols MdB