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Eckhard Pols
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Frage von Burckhard R. •

Frage an Eckhard Pols von Burckhard R.

Guten Tag Herr Pols,

als Rentner mit zuletzt erfolgten lächerlichen Rentenanpassungen von ein- bzw. zweistelligen Größenordnungen, die durch Erhöhungen von Gebühren und Energiekosten mehr als aufgefressen wurden frage ich Sie, wie Sie Ihre Entscheidung zur Diätenerhöhung vor Ihrem Gewissen rechtfertigen. Ihr Abstimmungsverhalten wird meine Wahlentscheidung zur OB - Wahl in Lüneburg nicht gerade positiv befördern. Auf jeden Fall werde ich das bei der nächsten BTW 2017 entsprechend würdigen - Darauf können Sie sich verlassen. Nur weiter so GroK - das fördert den Wählerfrust umso mehr!

Burckhard Rhenisch

PS. statt Rentenanpassungen hätte ich als Beispiel auch die Angestellten im Gesundheitsdienst oder in den Sozialdiensten, Verkäuferinnen und Verkäufer , Hotelbedienstete, usw. eben alle, die mit harter Arbeit wenig Geld verdienen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rhenisch,

vielen Dank für Ihre Mail. Gern möchte ich Ihnen mein Abstimmungsverhalten zur Diätenerhöhung näher erläutern. Wenn Diätenerhöhungen geplant sind, kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Angemessenheit. Ich verstehe das sehr gut, schließlich gibt es kaum einen Arbeitsplatz, wo die Arbeitnehmer selbst über die Höhe ihres Einkommens bestimmen.

Hintergrund dieser Regelung ist ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht, in dem festgelegt wurde, dass Bundes- und Landtagsabgeordnete die Höhe ihrer Bezüge selber festlegen - und zwar „vor den Augen der Öffentlichkeit“. Dies sollte Transparenz schaffen.

1995 wurde zudem ein Richtwert festgelegt der besagt, dass die Diäten so hoch sein sollten wie die Besoldung von Richtern an obersten Bundesgerichten bzw. wie von Landräten oder Bürgermeistern mittelgroßer Städte wie zum Beispiel Lüneburg. Aufgrund mehrerer Verzichte auf Diätenerhöhungen wurde dieser Wert nie erreicht. Mit den zwei geplanten Erhöhungsschritten sollen die Diäten zum 1. Januar 2015 nun die gesetzliche Zielgröße der Richterbesoldung (9.082 Euro) erreichen.

Leider gibt es kaum einen Job, der mit dem eines Bundestagsabgeordneten vergleichbar ist. Ich finde daher die Regelung, sich an Landräten und Bürgermeistern von mittelgroßen Städten wie Lüneburg zu orientieren, eine gute Lösung. Zumal auch Bundestagsabgeordnete, sofern sie ihr Mandat ernst nehmen, viel mehr als einen acht Stundentag haben. Ich selbst bin in der Regel 12 bis 14 Stunden unterwegs und habe viele Wochenendtermine.

Die automatische Erhöhung der Diäten ab 2015 finde ich eine sehr gute Lösung. Zukünftig entwickeln sich die Diäten – wie der Durchschnitt der Löhne aller abhängig Beschäftigten in Deutschland – nicht besser, aber auch nicht schlechter. Damit ist meiner Meinung nach ein guter Maßstab gefunden.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB