Frage an Eckhard Pols von Jörg D. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Guten Tag Herr Pols
zur Zeit kocht das Thema Datenschutz auf EU Ebene hoch. Mich würde interessieren, wie Sie mein Grundrecht auf Datenschutz verteidigen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Dietz
Sehr geehrter Herr Dietz,
die Europäische Kommission plant, eine europaweit geltende Verordnung zum Datenschutzrecht zu erlassen. Sie möchten damit das Datenschutzrecht in Europa modernisieren und vereinheitlichen.
Vor dem Hintergrund zum Teil stark voneinander abweichender Datenschutzniveaus in den Mitgliedstaaten ist das Anliegen der Kommission auch durchaus nachvollziehbar.
Das Vorhaben der Modernisierung und die Pläne der Kommission zur Einführung einer Datenschutz-Grundverordnung begrüße ich grundsätzlich. Allerdings müssten die hohen deutschen Datenschutzstandards aufrechterhalten werden.
Was die Datenschutz-Grundverordnung betrifft, so sind im nichtöffentlichen Bereich einheitliche Standards unabdingbar, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union Rechtssicherheit zu verschaffen.
Für den öffentlichen Bereich, der ohnehin unmittelbar an die Grundrechte gebunden sein sollte und für den es bereichsspezifischen Datenschutz gibt, scheint das Bedürfnis nach europaweiter Vollharmonisierung nicht im selben Maße zu gelten. Im Detail gibt es bei den Vorschlägen Verbesserungsbedarf. So sind die Ermächtigungen der Kommission, delegierte Rechtsakte zu erlassen, in dem vorgeschlagenen Umfang nicht hinnehmbar. Auch die Rolle der Kommission im sogenannten Kohärenzverfahren – bei Differenzen zwischen den Datenschutzbeauftragten – sehe ich kritisch. Zudem fehlt es an einer verhältnismäßigen und verfassungsrechtlich zwingend gebotenen Abwägung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und anderen wichtigen Grundrechten und Grundfreiheiten. Bewährten und nach geltendem deutschen Datenschutzrecht zulässigen Geschäftsmodellen könnten dadurch die datenschutzrechtliche Grundlage entzogen werden. Anders als die Kommission meint, schließt auch ein Ungleichgewicht zwischen Vertragspartnern eine Freiwilligkeit der Einwilligung nicht zwingend aus, insbesondere etwa in Fällen, in denen es um wirtschaftlich oder rechtlich vorteilhafte Folgen für den Betroffenen geht. Die Verbandsklage ist abzulehnen. Was die Richtlinie zur Datenverarbeitung bei Polizei und Justiz angeht, so teilt die Koalition die Subsidiaritätsbedenken des Bundesrates. Zudem droht eine Aushöhlung deutschen Straf- und Zivilprozessrechts.
Daher haben wir, die CDU/CSU und FDP Fraktion im November 2012 einen Antrag (17/11325) dazu eingebracht, der im Deutschen Bundestag in 2. Beratung (Lesung) angenommen wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB