Frage an Eckhard Pols von Frank R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Pols,
mit Niedersachsen haben die CDU/FDP nun 12 Landtagswahlen und 5 Ministerpräsidenten am Stück verloren. Wohl zu Recht, da das Programm der CDU/CSU und FDP sehr unsozial ist. In dieser Zeit ging die Schere zwischen reich und arm deutlich weiter auseinander. Wäre es nun nicht endlich ein gutes Signal sich als soziale Partei zu profilieren und als Anfang den Contergangeschädigten ihre Rente deutlich zu erhöhen?
Nachdem 1970 das Verfahren gegen das Pharmaunternehmen Grünenthal eingestellt wurde ist der Bund offiziell zum Schuldner geworden. Auf Drängen der Contergan-Verbände haben die Fraktionen selbst die Heidelberger Studie 2008 in Auftrag gegeben, um die Nöte der Conterganopfer zu ergründen. Die Heidelberger Studie zeigt hier eine dramatische Unterversorgung der Opfer des Conterganverbrechens auf und empfiehlt unter anderem eine deutliche Erhöhung der Conterganrente!
Denke Sie nicht auch, dass es hier mit einer simplen Verdoppelung der Conterganrente – wie dies vor den letzten Bundestagswahlen geschehen ist – nicht getan ist, sondern dass geklotzt und nicht gekleckert werden muss, um den Conterganopfern endlich die Unterstützung zukommen zu lassen die ihnen zusteht?
Außerdem betrachte ich mich nicht nur als deutscher Staatsbürger, sondern ganz besonders als europäischer Bürger.
Wäre es hier deshalb nicht endlich angebracht die Conterganrenten unserem europäischen Nachbarn England und Italien anzugleichen die über das DREIFACHE der deutschen Conterganopfer erhalten?
Und sollten die deutschen Conterganbehinderten nicht ebenfalls endlich unabhängig von Vermögen und Einkommen und egal ob sie noch arbeiten können wie ihre englischen Nachbarn ohne wenn und aber Umbauten für KFZ und Wohnung erhalten?
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass die Conterganverbände auf keinen Fall Ruhe geben werden wenn die deutschen Conterganrenten nicht mindestens einem europäischen Standard angeglichen werden?
Mit freundliche Grüßen
Frank Rawiel
Sehr geehrter Herr Rawiel,
der Bundestag hat am 25. April das Dritte Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz verabschiedet. Darin ist rückwirkend zum 1. Januar 2013 eine Erhöhung der monatlichen Conterganrente von derzeit maximal 1.152 Euro auf maximal 6.912 Euro vorgesehen. Diese deutliche Erhöhung ist ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen. So können mit diesen zusätzlichen Mitteln zum Beispiel die von Ihnen angesprochenen nötige Umbauten von Wohnungen und KFZ vorgenommen werden.
Der Bund stellt hierfür jährlich zusätzlich 90 Millionen Euro zur Verfügung. Um individuellen Schicksalen und insbesondere Schwerstgeschädigten besser gerecht werden zu können, wird die Höhe der Leistungen an der Schwere der Schädigung bemessen.
Darüber hinaus stehen jährlich weitere 30 Millionen Euro für spezifische Bedarfe der Betroffenen im Einzelfall bereit. Auf Antrag kann damit künftig konkrete individuelle Unterstützung gewährt werden. Das Gesetz soll zum 1. August 2013 in Kraft treten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB