Frage an Eckhard Pols von Norbert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Werter herr Pols,
ich habe nur zwei sehr kurze Fragen und bitte entsprechend auch nur um sehr kurze Antworten.
Wo waren Sie als über unsere Bürgerrechte (Datenhandel der Bürgerämter) abgestimmt wurde und wie haben Sie abgestimmt ?
Gruß
N. Kasteinecke
Sehr geehrter Herr Kasteinicke,
jeden Donnerstag tagt der Untersuchungsausschuss Gorleben, in dem ich Mitglied bin. Die Zeugenvernehmungen gehen meist bis in den Abend hinein. An der Abstimmung zum Meldegesetz konnte ich deshalb nicht teilnehmen. Da keine namentliche Abstimmung zu diesem Thema vorgesehen war, sind in der Regel nur die Fachpolitiker zur Abstimmung anwesend. Der Vorwurf der Medien und der Opposition, das Gesetz wäre in einem Handstreich ("57-Sekunden-Entscheidung") verabschiedet worden ist abwegig.
Selbstverständlich sind der Gesetzentwurf und die entsprechenden Änderungsanträge in den zuständigen Ausschüssen eingehend beraten worden. Der Regierungsentwurf wurde am 26. April 2012 an den federführenden Innenausschuss und den mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und Rechtsausschuss überwiesen. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde dem Innenausschuss am 15. Juni übersandt und lag bei der abschließenden Ausschussberatung am 27. Juni damit sowohl dem federführenden wie auch den mitberatenden Ausschüssen mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor, nachdem er zuvor im Unterausschuss Kommunales beraten worden war.
Die Änderungsanträge der Opposition - anders als von einzelnen Oppositionspolitikern mehrfach fälschlich in den Medien dargestellt – lagen somit mehrere Tage vor der Ausschusssitzung vor. Darüber hinaus ist die Ansetzung des Tagesordnungspunktes für den 28.06. wie auch die Vereinbarung, diesen "zu Protokoll zu geben", von allen Fraktionen im Einklang getroffen worden.
Wie die Aufzeichnung der Plenarsitzung im Übrigen zeigt, waren mehr als die ersten beiden Reihen der Unionsfraktion besetzt. Auch die FDP-Fraktion war in ausreichender Anzahl vertreten. Die Linken mit 4, die SPD mit 3(!) und die Grünen mit 3 Abgeordneten dagegen nicht. Sollte die Opposition damals also wirklich - wie jetzt öffentlich dargestellt - ernsthaft der Ansicht gewesen sein, dieses Gesetzesvorhaben unbedingt verhindern zu müssen, dann hat sie dies mit der Präsenz ihrer Abgeordneten jedenfalls nicht belegt. Vor diesem Hintergrund von einer handstreichartigen, überrumpelnden Beschlussfassung zu sprechen - offenbar nur, weil man sich einem unerwarteten medial befeuerten öffentlichen Sturm der Entrüstung gegenüber sieht - entbehrt nicht einer gewissen Unverfrorenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols, MdB