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Eckhard Pols
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Frage von Brigitta K. •

Frage an Eckhard Pols von Brigitta K. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Pols,

ich habe der Presse entnommen, dass die Bundesregierung bereit ist, für das brasilianische Atomkraftwerk Angra 3 erneut eine Hermesbürgschaft von 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro zu übernehmen.

Ich finde es unverantwortlich und inkonsequent, dass die Bundesregierung im Ausland weiter den Atomausbau fördern will. Trotz der Katastrophe in Fukushima und trotz des deutschen Atomausstiegsbeschlusses!

Sie als Mitglied des Haushaltsausschuss haben es jedoch in der Hand: Ihr Ausschuss muss über die Bürgschaft unterrichtet werden und Sie können die Kenntnisnahme verweigern, was ein Veto bedeutet, darüber kann sich die Bundesregierung nicht hinwegsetzen.

Ich möchte Sie deshalb dringend bitten, im Sinne eines konsequenten Atomausstieges die Bürgschaft für Angra nicht durchzuwinken. Nutzen Sie Ihre Einflussmöglichkeiten als Parlamentarier und stoppen Sie die Bürgschaft.

Für die Finanzierung von Angra 3 ist die Hermesbürgschaft sehr wichtig, da französische Banken nur dann Kredite für das Projekt vergeben wollen, wenn diese über eine Bürgschaft abgesichert sind. Und trotz eines geplanten Beitrags der brasilianischen Entwicklungsbank BNDES über etwa 2,7 Milliarden Euro und den möglicherweise Hermes-gedeckten Beitrag von 1,3 bis 1,5 Milliarden Euro ist die Finanzierung der Gesamtsumme von mindestens 4,5 Milliarden Euro noch nicht geklärt.

Bitte informieren Sie mich über die Schritte, die Sie unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Klotz,
vielen Dank für Ihre Eingabe.

Brasilien hat sich endgültig für den Weiterbau des Kernkraftwerks Angra 3 (Kapazität 1.350 MW) entschieden. Die notwendigen Genehmigungen wurden erteilt. Mit dem Bau des Reaktorgebäudes und des Maschinenhauses wurde bereits begonnen. Die Fertigstellung ist für 2015 geplant.

Die AREVA NP GmbH mit Sitz in Erlangen und über 5.500 Mitarbeitern an den Standorten Erlangen, Lingen, Duisburg, Offenbach und Karlstein wird Auftragnehmerin für Lieferungen und Leistungen mit einem Vertragsvolumen von 1,3 Mrd. Euro.

Die Areva NP GmbH hat einen Antrag auf Übernahme einer Exportkreditgarantie (sog. Hermesdeckung) für Lieferungen/Leistungen an das KKW Angra 3 gestellt.

Die Bundesregierung hat eine Grundsatzzusage für die Exportkreditgarantie im Februar 2010 getroffen, die aber befristet war. Diese befristete Grundsatzzusage wurde zuletzt nach der Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 21. September 2011 verlängert. Eine grundsätzliche Deckungszusage ist noch nicht die endgültige Entscheidung, sondern eine verwaltungsrechtliche Zusage, die zeitlich befristet ist.

Voraussetzung für die endgültige verbindliche Indeckungnahme eines Geschäftes ist, dass alle Verträge abgeschlossen sind. Zudem ist die endgültige Zusage an Auflagen geknüpft. So wird die endgültige Zusage erst erteilt werden, wenn ein unabhängiges Gutachten vorgelegt wird. Darin soll u.a. festgestellt werden, ob und wie die Erkenntnisse aus der Havarie von Fukushima beim Bau des Kernkraftwerkes Angra 3 berücksichtigt werden. Die Bundesregierung behält sich selbstverständlich vor, dieses Gutachten genau zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Pols